Fäsenstaubtunnel erhält ab 2027 einen Sicherheitsstollen
Der 1996 in Betrieb genommene Fäsenstaubtunnel zwischen den Anschlüssen Schaffhausen Süd und Nord zählt mit rund 35'000 Fahrzeugen pro Tag zu den am stärksten belasteten Abschnitten der Region. Da der knapp eineinhalb Kilometer lange Tunnel im Gegenverkehr betrieben wird, birgt er im Falle eines Unfalls oder Brandes ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Bislang stehen den Verkehrsteilnehmenden als Fluchtwege lediglich die beiden Tunnelausgänge sowie ein einziger Notausgang in der Tunnelmitte zur Verfügung.
Mit dem neuen Sicherheitsstollen, der rein als begehbarer Fluchtweg konzipiert ist und nicht für den normalen Fahrzeugverkehr genutzt wird, erhöht das ASTRA die Sicherheit massiv. Insgesamt neun Querverbindungen werden die bestehende Röhre mit dem neuen Stollen verbinden, sodass im Ernstfall ein schneller und sicherer Weg ins Freie gewährleistet ist.
Sieben Jahre Bauzeit unter der Stadt
Der unterirdische Vortrieb soll Anfang Januar 2027 beginnen und wird voraussichtlich rund sieben Jahre in Anspruch nehmen. Die Bauarbeiten erfolgen gleichzeitig von Norden und Süden her. Da der Stollen Wohn- und Arbeitsquartiere, Strassen, Werkleitungen und im Süden sogar Bahnlinien unterquert, ist eine präzise Koordination gefragt. Das ASTRA stimmt die Arbeiten eng mit der Stadt und dem Kanton Schaffhausen, den Werkeigentümern sowie den Bahnunternehmen ab.
Tagsüber freie Fahrt im Tunnel
Für die Autofahrer gibt es zumindest für den Tagesverkehr Entwarnung: Die bestehende Tunnelröhre bleibt während der gesamten Bauzeit grundsätzlich in Betrieb. Tagsüber sind keine Sperrungen vorgesehen; unumgängliche Arbeiten, die eine Sperrung erfordern, werden in die Nachtstunden verlegt.
Dennoch wird das Bauprojekt nicht spurlos an der Region vorbeigehen. Anwohnende, Gewerbebetriebe und Verkehrsteilnehmende müssen sich zeitweise auf Einschränkungen wie lokale Verkehrsführungen, Baustellenverkehr, Lärm oder Erschütterungen einstellen. Das ASTRA plant umfassende Schutz- und Überwachungsmassnahmen und hat versichert, frühzeitig über besondere Einschränkungen zu informieren.
Option für eine zweite Röhre bleibt bestehen
Der Bau des Sicherheitsstollens ist die direkte Konsequenz aus der nationalen Abstimmung vom November 2024, bei der die Schweizer Stimmbevölkerung den Ausbauschritt für die Nationalstrassen ablehnte. Damit war das Projekt einer vollwertigen zweiten Tunnelröhre, die ebenfalls als Fluchtweg gedient hätte, vorerst vom Tisch.
Um den gesetzlichen Auftrag zur Tunnelsicherheit dennoch zeitnah zu erfüllen, greift das ASTRA nun auf die Plangenehmigungsverfügung aus dem Jahr 2019 für den Sicherheitsstollen zurück. Weitsichtig ist die Planung dennoch: Der Stollen wird so konstruiert, dass ein späterer Ausbau zu einer echten zweiten Tunnelröhre technisch möglich bleibt, sollte das Ausbauprojekt zu einem späteren Zeitpunkt reaktiviert werden.