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Politik
06.06.2026

VBSH soll auf Strafanzeigen gegen Schwarzfahrende verzichten

Julian Marti fordert mit einer Motion, dass die Verkehrsbetriebe Schaffhausen bei unbezahlten Taxzuschlägen künftig auf Strafanzeigen verzichten.
Julian Marti fordert mit einer Motion, dass die Verkehrsbetriebe Schaffhausen bei unbezahlten Taxzuschlägen künftig auf Strafanzeigen verzichten. Bild: KI
Wer eine ÖV-Busse nicht bezahlen kann, riskiert im Extremfall Haft. Mit einer Motion fordert die SP/Juso-Fraktion, dass die VBSH künftig auf Strafanzeigen gegen Schwarzfahrende verzichten.

Die SP/Juso-Fraktion im Grossen Stadtrat Schaffhausen fordert ein Umdenken beim Umgang mit unbezahlten Zuschlägen für Fahrten ohne gültigen Fahrausweis. In einer Motion verlangt sie, dass die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) künftig grundsätzlich keine Strafanträge mehr stellen, wenn Fahrgäste den Taxzuschlag nicht bezahlen. Stattdessen sollen die Forderungen auf dem Zivilweg bis hin zur Betreibung durchgesetzt werden.

Motionär Julian Marti argumentiert, dass die heutige Praxis Menschen mit geringen finanziellen Mitteln unverhältnismässig stark treffe. Wer eine Busse nicht bezahlen könne, müsse im schlimmsten Fall eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüssen. Damit könne eine Fahrt ohne gültiges Ticket letztlich zu einem Gefängnisaufenthalt führen.

Kritik an «Doppelbestrafung»

Nach Ansicht der Motionäre führt das geltende System zu einer faktischen Doppelbelastung. Einerseits bleibt die Forderung aus dem Taxzuschlag bestehen, andererseits drohen strafrechtliche Konsequenzen. Besonders betroffen seien Menschen in finanziell schwierigen Lebenslagen.

Die Motion verweist darauf, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe erhebliche soziale Folgen haben könne. Ein Gefängnisaufenthalt könne Arbeitsverhältnisse gefährden, soziale Kontakte beeinträchtigen und bestehende finanzielle Probleme weiter verschärfen. Gleichzeitig sei der Nutzen solcher Strafen fraglich, während für Justiz und Strafvollzug erhebliche Kosten entstünden.

Fast 2000 Strafanträge in zwei Jahren

Auslöser der politischen Debatte sind unter anderem Zahlen der VBSH. Gemäss der Motion reichten die Verkehrsbetriebe in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 1938 Strafanträge wegen nicht bezahlter Taxzuschläge ein – durchschnittlich rund vier pro Werktag. Wie viele dieser Verfahren tatsächlich zu Ersatzfreiheitsstrafen führten, sei allerdings weder den Verkehrsbetrieben noch den Justizbehörden bekannt.

Die Motionäre stellen deshalb auch die Frage, ob die zahlreichen Strafanträge angesichts der bekannten Ressourcenknappheit bei der Staatsanwaltschaft überhaupt effizient bearbeitet werden können.

Vorbild aus Deutschland

Die SP argumentiert, dass die VBSH durch einen Verzicht auf Strafanträge keine finanziellen Nachteile erleiden würden. Die Forderungen gegenüber den fehlbaren Fahrgästen blieben weiterhin bestehen und könnten betrieben werden. Gleichzeitig würden Justiz und Strafvollzug entlastet.

Zudem bestehe laut den Tarifbestimmungen von Alliance SwissPass keine Verpflichtung für Verkehrsunternehmen, Strafanträge einzureichen. Als Beispiel nennt die Motion die Bremer Strassenbahn AG, die seit Mai 2025 auf Strafanzeigen verzichtet. Inzwischen hätten weitere deutsche Verkehrsverbünde eine ähnliche Praxis übernommen.

Regierung soll genaue Zahlen liefern

Parallel zur Motion hat Kantonsrätin Isabelle Lüthi eine Kleine Anfrage eingereicht. Darin kritisiert sie, dass im Kanton Schaffhausen bislang keine detaillierten Daten über Ersatzfreiheitsstrafen erhoben werden. Insbesondere sei unklar, wie viele Personen wegen unbezahlter ÖV-Bussen tatsächlich eine Haftstrafe antreten müssen.

Die Anfrage verlangt vom Regierungsrat Auskunft darüber, weshalb entsprechende Statistiken fehlen und ob die verwendeten Informatiksysteme künftig angepasst werden können. Zudem soll die Regierung Angaben zu Häufigkeit, Geschlecht, Alter und finanzieller Situation der Betroffenen machen sowie die Kosten der Ersatzfreiheitsstrafen beziffern.

Politische Debatte über Armut und Strafrecht

Sowohl die Motion als auch die Kleine Anfrage stellen die grundsätzliche Frage, ob Ersatzfreiheitsstrafen ein geeignetes Mittel sind, um Personen zu sanktionieren, die Geldstrafen oder Bussen nicht bezahlen können. Die Initianten sehen darin vor allem ein Armutsproblem, das durch Gefängnisstrafen nicht gelöst werde.

Ob die Forderungen auf politischer Ebene Gehör finden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die Diskussion über den Umgang mit Schwarzfahren und die Rolle der Ersatzfreiheitsstrafe dürfte damit in Schaffhausen jedoch neu an Fahrt gewinnen.

Schaffhausen24, Originalmeldung Grosser Stadtrat / Julian Marti und Isabelle Lüthi JUSO
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