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04.06.2026
04.06.2026 18:31 Uhr

Solaranlagen realisieren leicht gemacht: Aktualisierte Planungshilfe

Der Kanton Schaffhausen hat die Solarrichtlinien «Solaranlagen effizient und gut gestaltet» neu aufgelegt.  Besonderes Augenmerk gilt dem Bewilligungs- oder Meldeverfahren, zu dem neu eine digitale Karte im kantonalen Geoportal direkt Auskunft gibt.
Der Kanton Schaffhausen hat die Solarrichtlinien «Solaranlagen effizient und gut gestaltet» neu aufgelegt. Besonderes Augenmerk gilt dem Bewilligungs- oder Meldeverfahren, zu dem neu eine digitale Karte im kantonalen Geoportal direkt Auskunft gibt. Bild: Pexels: Jan Van Bizar
Der Kanton Schaffhausen hat die Solarrichtlinien «Solaranlagen effizient und gut gestaltet» neu aufgelegt. Sie dienen als praktische Planungshilfe für alle, die auf oder am eigenen Gebäude Solarstrom produzieren möchten. Besonderes Augenmerk gilt dem Bewilligungs- oder Meldeverfahren, zu dem neu eine digitale Karte im kantonalen Geoportal direkt Auskunft gibt. Ebenso enthält die Planungshilfe Empfehlungen für eine ansprechende Gestaltung und für Solaranlagen an Schutzobjekten und in Schutzzonen.

Im Jahr 2025 stammten gemäss provisorischen Zahlen des Bundesamts für Energie über acht Terawattstunden (TWh) oder 12 Prozent des in der Schweiz produzierten Stroms aus Solaranlagen. Der grösste Teil davon wurde auf Hausdächern produziert. Das Ausbauziel des Bundes liegt bei 18.7 TWh bis 2030, was mehr als eine Verdoppelung des aktuellen Stands bedeutet. Der Kanton Schaffhausen beziffert das noch vorhandene Potenzial allein auf geeigneten Dachflächen auf rund 0.6 TWh, davon entfallen drei Viertel auf kleinere Dachflächen.

Vereinfachtes Meldeverfahren für genügend angepasste Solaranlagen

Angesichts dieser ambitionierten Ausbauziele ist es entscheidend, die Hürden im Bewilligungsprozess von Solaranlagen möglichst niedrig zu halten. Der Bund hat deshalb per 1. Januar 2019 das Meldeanstelle des Baubewilligungsverfahrens für Solaranlagen auf Dächern und per 1. Januar 2026 auch für Anlagen an Fassaden eingeführt.

Im Meldeverfahren entfällt die öffentliche Auflage, was den Bewilligungsprozess vereinfacht. In der Bau- und Landwirtschaftszone kommt das Meldeverfahren dann zum Zug, wenn die Solaranlage genügend angepasst ist. Was «genügend angepasst» konkret bedeutet, veranschaulichen die neuen Richtlinien anhand schematischer Darstellungen und zahlreicher Fotos. Zudem enthält die Planungshilfe Empfehlungen, etwa zur Wahl des bestmöglichen Standorts für eine Solaranlage, der geeigneten Montageart oder zu einer ansprechenden Anordnung der Module.

Denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude in der Ortsbildschutzzone

Für geschützte Gebäude oder Gebäude in Schutzzonen ist die Situation komplexer, weil die Wahl des Verfahrens auch vom jeweiligen Schutzstatus abhängt. Um hier Klarheit zu schaffen, stellt der Kanton auf dem Geoportal neu eine Karte zur Verfügung. Eigentümerinnen und Eigentümer können dort für ihr Grundstück direkt das zutreffende Verfahren ablesen. Die Karte ist unter folgendem Link abrufbar: https://map.geo.sh.ch/verfahrenskarte_solaranlagen

Innerhalb eines Ortsbildschutzperimeter sowie bei geschützten Einzelobjekten empfiehlt es sich, frühzeitig das Fachteam Energie und Gestaltung beizuziehen. Es besteht aus je einer Person der Energiefachstelle und der Denkmalpflege des Kantons und unterstützt als kostenlose Dienstleistung Bauherrschaften bei der Suche nach energietechnisch optimalen und gestalterisch überzeugenden Lösungen.

Die neuen Richtlinien «Solaranlagen effizient und gut gestaltet» sind unter folgendem Link  https://sh.ch/solarrichtlinien

Schaffhausen24, Originalmeldung Baudepartement Kanton Schaffhausen
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