Tempo 30 in Schaffhausen bleibt politisch umstritten
Die Diskussion um Tempo 30 auf Schaffhauser Strassen geht weiter. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die kantonale Verkehrsflussinitiative abgewiesen und damit deren Gültigkeit bestätigt. Die Abstimmung über die Initiative sowie den Gegenvorschlag ist auf den 27. September 2026 angesetzt.
Gleichzeitig überträgt der Regierungsrat per 1. Mai 2026 die Zuständigkeit für Verkehrsanordnungen auf städtischen Kantonsstrassen von der Stadt an den Kanton. Gemäss einem Bericht der Staatskanzlei Schaffhausen hält der Regierungsrat an seiner Haltung fest, bis zum Volksentscheid grundsätzlich auf weitere Verkehrsanordnungen auf Kantonsstrassen zu verzichten. Die signalisierten Höchstgeschwindigkeiten innerorts sollen, mit Ausnahme bereits eingeführter Abweichungen wie auf der Buchthalerstrasse, weiterhin auf dem gesamten Kantonsstrassennetz bei 50 km/h liegen.
Der Stadtrat Schaffhausen hält dagegen, dass Temporeduktionen dort umzusetzen seien, wo sie notwendig, zweckmässig und verhältnismässig sind. Gestützt auf Fachgutachten spricht er sich für Tempo 30 auf Abschnitten der Bachstrasse und der Steigstrasse aus und verweist dabei auf den Lärmschutz sowie die Verkehrssicherheit.
Kritik am abwartenden Kurs kommt von Befürwortern von Tempo 30. Initiant Sebastian Schmid sagt dazu: «Tempo 30 verbessert nicht nur den Verkehrsfluss, es rettet Leben. Während Städte wie Paris und Rom längst auf Tempo 30 setzen, bleibt die Schweiz bei der Verkehrssicherheit Schlusslicht: Jedes Jahr sterben rund 80 Menschen auf unseren Strassen, besonders oft Kinder und Senioren. Wie lange will die Schaffhauser Regierung noch zuschauen?»
Unterschiedliche Positionen bleiben bestehen
Damit stehen sich in der Schaffhauser Tempo-30-Debatte weiterhin unterschiedliche Positionen gegenüber: Der Regierungsrat verweist auf den anstehenden Volksentscheid, während Befürworter raschere Massnahmen aus Gründen des Lärmschutzes und der Verkehrssicherheit fordern.