Wie jedes Jahr Ende Dezember trafen sich die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner der Landwirtschaft zur traditionellen Tagung. Dieses Mal war der Andrang am Strickhof besonders gross – kein Zufall. Die seit Jahren intensiv diskutierte Reform der Ausbildung Landwirtin/Landwirt EFZ wird ab Sommer 2026 Realität. Entsprechend hoch war das Informationsbedürfnis bei den Ausbildungsverantwortlichen aus der Praxis.
Zum Auftakt begrüsste This Vögele aus Neunkirch, seit diesem Jahr Vorsitzender der Bildungskommission Kanton Schaffhausen, die Anwesenden. Er stellte die Rolle der Betriebe ins Zentrum: «Junge Menschen auszubilden verdient grosse Anerkennung. Ihr tragt entscheidend dazu bei, dass unsere Lernenden fachlich und persönlich gut auf die Zukunft der Landwirtschaft vorbereitet sind.»
Drei Jahre bleiben
Eine der zentralen Fragen der Reform lautete lange: drei oder vier Jahre Lehre? Die Antwort ist klar. Die Ausbildung zur Landwirtin beziehungsweise zum Landwirt EFZ bleibt dreijährig. Neu ist jedoch die Struktur. Im dritten Lehrjahr schliessen die Lernenden erstmals eine Fachrichtung ab. Wer möchte, kann anschliessend eine zweite Fachrichtung absolvieren und damit einen zweiten EFZ-Abschluss erwerben. Die gesamte Ausbildungsdauer verlängert sich dann auf vier Jahre – freiwillig und ohne Zeitlimite.
Petra Sieghart, Leiterin Agriprof beim Schweizer Bauernverband, erläuterte die Beweggründe hinter dem neuen Modell. Über 60 Prozent der Betriebe in der Schweiz seien heute stark spezialisiert. «Darum haben wir uns für eine Menüvariante entschieden», sagte sie. Die Lehre bleibe drei Jahre, biete aber gezielte Vertiefungen.
Dazu gehören für alle das Halten von Nutztieren sowie die Bewirtschaftung von Grünland- und Raufutterflächen. Erst im dritten Lehrjahr erfolgt die Spezialisierung. Zur Auswahl stehen Ackerbau, Rindviehhaltung, Geflügelhaltung, Schweinehaltung, biologischer Pflanzenbau sowie Alp- und Berglandwirtschaft. Der biologische Landbau ist neu integraler Bestandteil der Ausbildung. «Niemand schliesst künftig ein EFZ ab, ohne Grundkenntnisse im biologischen Landbau zu haben», betonte Sieghart.
Mehr Schule, besser verteilt
Auch die schulische Ausbildung wird neu organisiert. Statt wie bisher rund 1600 Lektionen – konzentriert vor allem im dritten Lehrjahr – umfasst die Lehre neu 1500 Lektionen, gleichmässig auf die drei Lehrjahre verteilt. Pro Jahr sind rund 500 Lektionen vorgesehen, im optionalen vierten Lehrjahr noch 200. Damit bleibt der Beruf einer mit hoher schulischer Dichte. «Das zeigt, wie komplex unser Beruf ist», sagte Sieghart.
ÜK neu strukturiert
Die überbetrieblichen Kurse (ÜK) werden detaillierter geregelt. Neu gibt es schweizweit verbindliche Ausbildungsprogramme und Kompetenznachweise, welche sicherstellen, dass alle obligatorischen ÜK besucht wurden. Dazu gehören neu unter anderem ein Motorsägenkurs im ersten Lehrjahr, eine integrierte Staplerprüfung sowie Kurse zu Tiertransport und Alternativmedizin.
ÜK-Instruktor Stefan Berger machte deutlich, dass die Anforderungen steigen:
«Es gibt keine ÜK, die man nicht besteht. Aber es gibt klare Rückmeldungen – fachlich und im Auftreten. Wenn etwas nicht gut läuft, melden wir uns.»
Qualifikationsverfahren anspruchsvoller
Auch das Qualifikationsverfahren wird angepasst. Die praktische Prüfung dauert neu insgesamt acht Stunden statt sechs. Die Fachrichtungsprüfung zählt 40 Prozent, zusätzlich kommt eine Prüfung im Bereich «Arbeit planen und organisieren» dazu. Im vierten Lehrjahr beschränkt sich das QV auf die Fachrichtung.
Diese Änderungen führen zu einem erhöhten Bedarf an Expertinnen und Experten. Mehrfach wurde dazu aufgerufen, sich für diese Aufgabe zur Verfügung zu stellen.
FABE fest verankert
Ein zentrales Thema war die Fachbewilligung Pflanzenschutz (FABE). Ab 1. Januar 2026 dürfen Pflanzenschutzmittel nur noch mit digitaler FABE bezogen werden. In den Fachrichtungen Ackerbau und biologischer Pflanzenbau ist die grosse FABE künftig Teil des QV. Für andere Fachrichtungen muss sie separat erworben werden. Wichtig für Betriebe: Wer als Ausbildnerin oder Ausbildner über eine gültige FABE verfügt, darf Lernende praktisch instruieren.
Rolle der Betriebe wird wichtiger
Mit der Reform steigen die Anforderungen an die Lehrbetriebe. Ausbildungsprogramme müssen geführt, Lernziele systematisch vermittelt und dokumentiert werden. Die Lerndokumentation bleibt unbenotet, wird aber ausdrücklich empfohlen. «Üben, üben, üben – und regelmässig Feedback geben», fasste Sieghart zusammen. Gerade für 15- und 16-jährige Lernende sei Begleitung entscheidend.
Durchlässigkeit auch beim EBA
Auch die Ausbildung Agrarpraktikerin/Agrarpraktiker EBA ist Teil der Reform. Die Durchlässigkeit bleibt gewährleistet: Wer das EBA erfolgreich abschliesst, kann direkt ins zweite Lehrjahr der EFZ-Ausbildung einsteigen. Der Bildungsplan des EFZ wurde entsprechend auf das EBA-Niveau abgestimmt. Künftig gibt es im EBA noch zwei Fachrichtungen – Landwirtschaft sowie Spezialkulturen. Die überbetrieblichen Kurse werden von acht auf zehn Tage erhöht, neu mit zwei zusätzlichen Tagen für die Handhabung der Motorsäge. Die FABE ist nicht Bestandteil der EBA-Ausbildung.
Blick nach vorn
Zum Abschluss gab This Vögele den Anwesenden drei kurze Inputs mit auf den Weg: «Nutzt die ruhigeren Wintermonate, um die Ausbildungsprogramme zu prüfen und euch mit der Reform vertraut zu machen. Erstellt die Bildungsberichte gemeinsam mit euren Lernenden – und wir suchen weiterhin Expertinnen und Experten für die Zukunft.»