Wie in einer Medienmitteilung zu entnehmen ist, betreibt die SwissImmoRec AG seit 2015 auf dem Areal Zimänti-Süd in Thayngen als Zwischennutzung einen offenen Recyclingbetrieb für Bau- und Metallschrott, welcher für die Quartierbewohner aufgrund des starken Lastwagen- Zu- und Wegfahrverkehrs auf der theoretisch verkehrsberuhigten, mit einem Tempolimit von 30 Kilometer pro Stunde versehenen, Quartierstrasse und der zeitweiligen Lärmimmissionen aus dem offenen Betriebsgelände und dem nächtlichen Rangierlärm eine massive Belastung darstellt. Für diesen Betrieb besteht bisher nur eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung, die aber im Dezember 2017 mit bisher noch nicht entschiedenem Rekurs an den Regierungsrat angefochten wurde, heisst es weiter in der Mitteilung. Obwohl die Anwohner seit 2015 das Fehlen einer Baubewilligung bei den kommunalen und kantonalen Instanzen rügen, hat der Regierungsrat in einem später angehobenen Verfahren erst am 15. Dezember 2020 entschieden, dass eine Baubewilligung fehle und daher ein Wiederherstellungsverfahren bzw. ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden müsse. Dieses könne dann aber im Hinblick auf den nötigen, vor dem Erlass stehenden Quartierplan sistiert werden. Gleichzeitig wurde festgehalten, die Anlage könne bis zum Ablauf der Betriebsbewilligung Ende 2022 weitergeführt werden. Gegen diese Verzögerungstaktik seitens des Regierungsrates haben einzelne Anwohner und der Verein Wohnqualität Thayngen (VWT) Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Obergericht erhoben. Dieses hat nun am 29. Oktober in teilweiser Gutheissung der erhobenen Beschwerde, die Hinweise des Regierungsrates zur Weiterbenutzung der Anlage und zur Sistierung des Wiederherstellungsverfahrens aufgehoben und den Gemeinderat von Thayngen angewiesen, das vorgesehene Wiederherstellungsverfahren gesetzeskonform durchzuführen.
Während der Hängigkeit des Beschwerdeverfahrens vor Obergericht hat der Gemeinderat Thayngen überdies am 2. März den für die vorgesehene neue Nutzung erforderlichen Quartierplan erlassen, (geschlossene Recyclinganlage mit einem achtmal höheren Umschlag, nämlich von 80'000 Tonnen pro Jahr) allerdings ohne die vorgeschriebene formelle Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen und den Quartierplan mit dieser abzustimmen. Der Verein VWT hat daher gegen den erlassenen Quartierplan Einsprache erhoben und auf die ungenügenden Abklärungen – allerdings ohne Erfolg – hingewiesen. Gegen den abweisenden Einsprache-Entscheid des Gemeinderates hat der VWT wiederum Rekurs an den Regierungsrat erhoben, fügen die Verantwortlichen hinzu.
Nachdem auch die kantonale Koordinationsstelle für Umweltschutz (KofU) in ihrem Bericht vom 8. Oktober auf diesen Verfahrensfehler hingewiesen hat, hob der Gemeinderat am 26. Oktober seinen Einsprache-Entscheid vom 25. Mai auf und stellte in Aussicht, den Quartierplanentscheid in Abstimmung mit der Umweltverträglichkeitsprüfung in Wiedererwägung zu ziehen.
Somit liegt die Sache wieder ganz beim Gemeinderat Thayngen, so die Verantwortlichen in der Mitteilung. Dieser muss der SwissImmoRec AG nun umgehend endlich Frist für die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs ansetzen, dieses ungesäumt behandeln und die nötigen Wiederherstellungsmassnahmen unter Berücksichtigung der wohl auf längere Zeit noch fehlenden Baubewilligung treffen. Gleichzeitig muss der Gemeinderat den Erlass des Quartierplans für die definitive Nutzung unter Berücksichtigung des KofU-Berichts und der Einwendungen des VWT neu prüfen. Die im VWT zusammengeschlossenen Einwohner hoffen dabei, dass der Gemeinderat nun – anders als in den letzten sechs Jahren – das Gespräch mit ihnen ernsthaft sucht und den Anliegen des VWT entgegenkommt, namentlich durch eine das Quartier nicht störende neue Erschliessung des Areals, deren Prüfung vom Einwohnerrat diesen Sommer in Auftrag gegeben worden ist. Überdies ist unbedingt ein Augenschein mit Fachexperten auf dem Betriebsareal erforderlich, da der bestehende, vom Zementwerk übernommene Platz nach Auffassung der Anwohner, die aus Gründen des Gewässerschutzes erforderliche Versiegelungsanforderung für die bestehende Ablagerung von Bau- und Metallschrott, mit möglichen Anhaftungen von Blei, Quecksilberverbindungen, Fetten und Öl- nicht erfüllt. Ebenso müssen nächtliche Rangierfahrten zum Areal untersagt werden.