Wie aus einer Medienmitteilung der Schaffhauser Staatskanzlei zu entnehmen ist, beantragt die Regierung dem Kantonsrat, Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter zur Regierungspräsidentin für das Jahr 2022 zu wählen.
Anpassung der Richtprämien für Prämienverbilligungsbeiträge
Des Weiteren hat der Regierungsrat eine Änderung der Verordnung über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen. Mit der Verordnungsrevision werden die Einzelheiten zur Ausrichtung der Prämienverbilligungsbeiträge im Jahr 2022 festgelegt. Als Grundlage sind dazu die vom Bund für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schaffhausen festgelegten Durchschnittsprämien heranzuziehen.
Der Regierungsrat hat die Richtprämien 2022 wie folgt festgesetzt:
Stadt Schaffhausen/Neuhausen am Rheinfall
- Erwachsene: 4'906 Franken pro Jahr;
- Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre): 3'240 Franken pro Jahr;
- Kinder: 1'132 Franken pro Jahr.
Übrige Gemeinden
- Erwachsene: 4'539 Franken pro Jahr;
- Junge Erwachsene (19 - 25 Jahre): 2'970 Franken pro Jahr;
- Kinder: 1'040 Franken pro Jahr.
Die Durchschnittsprämien für Erwachsene ab 26 Jahren steigen 2022 im Kanton Schaffhausen gegenüber dem Vorjahr in der Prämienregion Schaffhausen/Neuhausen am Rheinfall um circa 1 Prozent und in den übrigen Gemeinden um 0.2 Prozent. Die Richtprämien der jungen Erwachsenen steigen in der Prämienregion Schaffhausen/Neuhausen am Rheinfall um 0.3Prozent und sinken in den übrigen Gemeinden um 0.3 Prozent. Bei den Kindern bleiben die Richtprämien unverändert. Aufgrund der nur geringen Prämiensteigerung 2022 wird nach aktuellem Stand der Schätzungen keine wesentliche Erhöhung der Auszahlungssumme für Prämienverbilligungen gegenüber dem Vorjahr erwartet. Im Jahr 2022 ist mit Auszahlungen zur Prämienverbilligung von rund 59 Millionen Franken (Bund, Kanton, Gemeinden) zu rechnen.
Ja zu Abbau der coronabedingten Verschuldung auf Bundesebene
Wie es in der Mitteilung weiter heisst, begrüsst Regierungsrat den vom Bund vorgeschlagenen Abbau der coronabedingten Verschuldung, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Die aufgrund der Covid-19-Epidemie beschlossenen ausserordentlichen Ausgaben führten zu einer hohen Neuverschuldung. Um den damit verbundenen Fehlbetrag des Amortisationskontos abzubauen, wären Entlastungsprogramme oder Steuererhöhungen nötig. Dies würde die wirtschaftliche Erholung nach der Covid-19-Epidemie gefährden. Die Schuldenbremse verlange, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen im Gleichgewicht hält. Der Bundesrat schlägt zwei Lösungsvarianten vor. Die Regierung spricht sich für die Variante, bei welcher nur die Hälfte der Schulden abgebaut wird, aus. Die erste Hälfte des Fehlbetrags des Amortisationskontos werde vorgängig mit dem Schuldenabbau der vergangenen Jahre verrechnet. Die verbleibende Hälfte des Fehlbetrags werde durch zukünftige strukturelle Finanzierungsüberschüsse abgebaut. Diese Variante gewährleistet den Abbau der coronabedingten Verschuldung innert nützlicher Frist.
Ja zu Reform des Visa-Informationssystems
Der Regierungsrat stimmt der Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnungen zur Reform des Visa-Informationssystems zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Ziel der neuen Verordnungen ist die Stärkung der Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums und die weitere Optimierung der Grenzverwaltung. Mit den zwei EU-Verordnungen wird das Visa-Informationssystem reformiert, um neuen Herausforderungen in der Visa-, Grenz- und Sicherheitspolitik besser gerecht zu werden. Die Änderungen tragen dazu bei, die Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums und an den Aussengrenzen zu verbessern, legale Reisen zu erleichtern und das Management der Schengen-Aussengrenzen zu vereinfachen. Einzelne Bestimmungen sind im Schweizer Recht zu konkretisieren.
Ebenfalls positiv äussert sich die Regierung zur EU-Verordnung zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung. Dabei handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung jener Schengen-Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und/oder Seeaussengrenzen sowie bedeutenden internationalen Flughäfen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Fonds soll zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Visumpolitik und zur Umsetzung der integrierten europäischen Grenzverwaltung durch die Schengen-Staaten beitragen, um irreguläre Migration zu bekämpfen und legale Reisen zu erleichtern. Die Schengen-Staaten werden mit Geldern aus diesem Fonds unterstützt, um ihre Kapazitäten in diesen Bereichen aufzubauen und zu verbessern und die Zusammenarbeit, insbesondere mit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache, zu stärken.
Dienstjubiläum
Der Regierungsrat hat Hans Ulrich Stocker, Steuerverwaltung, der das 25-jährige Dienstjubiläum begehen konnte, seinen Dank für dessen bisherige Tätigkeit im Dienste der Öffentlichkeit ausgesprochen.