Der NOK-Gründungsvertrages der früheren Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) beziehungsweise der heutigen Axpo Holding AG (Axpo) aus dem Jahr 1914 soll durch einen Aktionärsbindungsvertrag (ABV), ergänzt durch Statuten und eine gemeinsame Eignerstrategie abgelöst werden.
Die Beratungen in allen betroffenen Kantonsparlamenten und zuständigen Kommissionen hätten gezeigt, dass die Eignerstrategie in zwei Punkten missverständlich sei, schreibt das Schaffhauser Baudepartement weiter. Die Eignervertreter in der Projektsteuerungsgruppe wollen deshalb die Eignerstrategie in folgenden zwei Punkten präzisieren:
- Erstens soll stärker betont werden, dass Netze und Wasserkraft der Axpo auch weiterhin direkt oder indirekt in der öffentlichen, schweizerischen Hand bleiben.
- Zweitens wird klargestellt, dass nicht beabsichtigt wurde, die Eignerstrategie ohne Ersatz nach acht Jahren auslaufen zu lassen. Sie hat unbefristete Gültigkeit und wird regelmässig überprüft.
Hintergrund: Ablösung Gründungsvertrag Axpo
Durch die teilweise Strommarktöffnung seit 2009 ist die historische Aufgabenteilung zwischen der Axpo und den an der Axpo beteiligten Kantonswerken nur noch beschränkt umsetzbar. In einzelnen Geschäftsfeldern stehen sich die Axpo und die einzelnen Kantonswerke gar direkt als Konkurrenten gegenüber. In einem gemeinsamen Projekt der Kantone AG, AI, AR, GL, SG, SH, TG, ZG und ZH und der Kantonswerke AEW, EKT, EKZ und SAK wurde deshalb ein modernes Vertragswerk zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags erarbeitet. Der neue ABV regelt das Verhältnis der Vertragspartner untereinander.
Die neue Eignerstrategie lege die gemeinsamen strategischen Ziele der Aktionäre fest. Die Axpo soll auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Schweiz leisten.
Mit dem klaren Bekenntnis zur Axpo leisten Kantone und Kantonswerke auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Schweiz.