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Gesundheit
29.09.2021
29.09.2021 16:36 Uhr

Kantonale Covid-Zertifikats- und Testpflicht in den Spitälern Schaffhausen und in der Privatklinik Belair

Die Zertifikatspflicht wird ausgeweitet. (Symbolbild)
Die Zertifikatspflicht wird ausgeweitet. (Symbolbild) Bild: Salome Zulauf, Schaffhausen24
Ab morgen Donnerstag, 30. September, wird im Kanton Schaffhausen die Covid-Zertifikats- und Testpflicht ausgeweitet. Ab morgen gilt für Besucherinnen und Besucher der Spitäler im Kanton eine Covid-Zertifikatspflicht. Nicht immune Mitarbeitende der Privatklinik Belair sowie der Spitäler Schaffhausen werden zudem verpflichtet, an repetitiven Tests teilzunehmen, teilt das Schaffhauser Gesundheitsamt mit.

Sämtliche Patientinnen und Patienten, die bis anhin im Kanton Schaffhausen auf der Intensivstation aufgrund eines schweren Verlaufs von Covid-19 behandelt wurden, waren nicht geimpft, schreibt das Schaffhauser Gesundheitsamt in seiner Mitteilung. Zudem seien vulnerable Patientinnen und Patienten besonders von Covid-19 betroffen: Erkrankungen hätten überdurchschnittlich oft schwere Verläufe und seien schwer behandelbar. Ziel der Ausweitung der Covid-Zertifikats- und Testpflicht sei, Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende der genannten Institutionen zu schützen.

Covid-Zertifikatspflicht für Besuchende

Gemäss Verfügung des kantonsärztlichen Diensts ist ab morgen der Zutritt für Besucherinnen und Besucher zum Kantonsspital Schaffhausen und zum Psychiatriezentrum Breitenau nur mit einem gültigen Covid-Zertifikat gestattet. Die Privatklinik Belair hat diese Zertifikatspflicht bereits am Montag, 13. September, eingeführt.  

Gemäss der Spitäler Schaffhausern sind Patientinnen und Patienten sind von der Covid-Zertifikatspflicht ausgenommen, sie müssen ihr schriftliches Terminaufgebot der Spitäler Schaffhausen vorweisen. Besuchspersonen werden gebeten, den Haupteingang des Kantonsspitals zu benutzen. Es finden Kontrollen statt. Auch die bisherigen Schutzmassnahmen, wie beispielsweise die generelle Maskenpflicht an allen Standorten der Spitäler Schaffhausen oder die limitierte Anzahl an Besuchspersonen pro Patientenzimmer im Kantonsspital sind weiterhin gültig.

Kinder unter 12 Jahren sind zum Besuch zugelassen, falls sie alternativ

a) über einen gültigen, negativen Covid-Test verfügen,
b) den Nachweis der Genesung von Covid-19 innerhalb der letzten 6 Monate erbringen
c) hospitalisierte enge Familienmitglieder besuchen bzw.
d) in besonderen Fällen vom zuständigen ärztlichen Dienst des betreffenden Spitals die Erlaubnis erhalten haben.

Testpflicht für Mitarbeitende

Mitarbeitende der genannten Institutionen seien zudem dazu verpflichtet, an repetitiven Tests teilzunehmen, sofern diese nicht immun sind. Die Durchführung der repetitiven Tests erfolgt in der Verantwortung der Institutionen. Das Testmaterial kann kostenlos im Kantonalen Corona-Abklärungszentrum (KAZ) bezogen werden. Die Einführung erfolgt bis am 1. November 2021.

Die detaillierten Zutrittsregeln für die Standorte der Spitäler Schaffhausen sind unter spitaeler-sh.ch/corona zu entnehmen.

Schaffhausen24, Originalmeldung Gesundheitsamt Kanton Schaffhausen und Spitäler Schaffhausen