Home Region Sport Schweiz/Ausland Magazin Agenda
Politik
29.09.2021

Regierung lehnt Volksinitiative «Corona-Solidaritätsbeitrag von Vermögenden während 5 Jahren» ab

Der Schaffhauser Regierungsrat beantragt ein Korrigendum der Staatsrechnung.
Der Schaffhauser Regierungsrat beantragt ein Korrigendum der Staatsrechnung. Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Schaffhauser Regierungsrat spricht sich gegen die Volksinitiative «Corona-Solidaritätsbeitrag von Vermögenden während 5 Jahren» aus. Er hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Die Initiative verlangt, dass für einen Zeitraum von fünf Jahren Steuerpflichtige mit einem steuerbaren Vermögen von mehr als 2.0 Mio. Franken zusätzliche Vermögenssteuern bezahlen sollen, indem auf dem Vermögensanteil über 2.0 Mio. Franken ein Zuschlag von 0.3 ‰ erhoben wird. Bei unveränderten Verhältnissen würden sich für den Kanton zusätzliche jährliche Steuereinnahmen von 1.22 Mio. Franken und für die Gemeinden von 1.17 Mio. Franken ergeben.

Nach Ansicht der Regierung hat der Kanton mit den finanzpolitischen Reserven zur Unterstützung vom wirtschaftlichen und sozialen Massnahmen zur Abfederung der Corona-Krise gut vorgesorgt. Mit diesen Reserven aus den Steuererträgen der Jahre 2019 und 2020 hat der Kanton Schaffhausen somit in substanziellem Umfang Mittel bereitgestellt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auffangen zu können. Zudem leistet der Bund grosse finanzielle Unterstützung. Zwar sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den kommenden Jahren noch unklar, und es ist auch noch offen, in welchem Umfang finanzielle Mittel benötigt werden. Fest steht aber, dass sich aktuell kein Bedarf für zusätzliche Mittel abzeichnet. Im Übrigen wäre es vollkommen ungewiss, inwieweit die zusätzlichen Steuergelder im Sinne der Initiative eingesetzt würden. Denn aufgrund des Verbots der Zweckbindung von Hauptsteuern würden die zusätzlichen Steuereinnahmen, welche sich bei Annahme der Initiative ergeben, in die allgemeine Staatskasse bzw. Gemeindekasse fliessen.

Die Vermögenssteuerbelastung im Kanton Schaffhausen ist im Vergleich mit anderen Kantonen vergleichsweise hoch. Dies gilt insbesondere für hohe steuerbare Vermögen. Bei einer Annahme der Initiative würde der Kanton Schaffhausen seine Position im Steuerranking verschlechtern. Die Folge könnte sein, dass das Steuersubstrat gar abnimmt. Schliesslich steht die Volksinitiative im Konflikt mit der vom Kantonsrat am 13. September 2021 beschlossenen (der Volksabstimmung unterliegenden) Teilrevision des Steuergesetzes in Sachen steuerliche Attraktivierung des Wohnstandortes Schaffhausen, weil mit dem vorliegenden Initiativtext die Anpassung bei der Vermögensbesteuerung wieder rückgängig gemacht würde.

Die Regierung lehnt die Initiative aus den vorstehend genannten Gründen ab.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen