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Kanton
15.09.2021

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

Der Schaffhauser Regierungsrat teilt mit. (Symbolbild)
Der Schaffhauser Regierungsrat teilt mit. (Symbolbild) Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Wie der Schaffhauser Regierungsrat mitteilt, wurde eine Vernehmlassung zu Anpassungen bei finanzpolitischen Reserven lanciert, die Luftqualität im Kanton Schaffhausen habe sich verbessert und der Wirtschaftsförderungsauftrag an die Generis AG werde verlängert.

Vernehmlassung zu Anpassungen bei finanzpolitischen Reserven lanciert

Der Regierungsrat hat eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Hintergrund der geplanten Änderung sei ein Antrag der Geschäftsprüfungskommission betreffend Anpassung der Regelung zur Bildung von finanzpolitischen Reserven.

Die Regierung schlägt vor, die Gesetzesbestimmung zu den finanzpolitischen Reserven präziser zu formulieren. In Übereinstimmung mit der Geschäftsprüfungskommission sollen finanzpolitische Reserven zum Ausgleich von sich auf die Kantonsfinanzen auswirkenden Umständen, welche der Kanton nicht direkt beeinflussen kann, eingesetzt werden können. Der zweite Fall betreffe die Finanzierung von anstehenden Vorhaben. Zu denken ist einerseits an Investitionsvorhaben wie der Bau und die Sanierung von Liegenschaften der Verwaltung, von Strassen und Plätzen, anderseits aber auch an die gesetzlich verankerten Vorhaben wie in der Vergangenheit der Erlass des Gesetzes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Vorschulalter oder der Energie- und Klimafonds. Die neuen Regeln zu den finanzpolitischen Reserven würden auch für die Gemeinden gelten. Mit dieser Änderung werde der Regierungsrat zudem dem Anliegen der Gemeinden gerecht, dass die finanzpolitische Reserve als Alternative zum früheren Instrument der Vorfinanzierung genutzt werden kann.

Der vorliegende Entwurf der Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes wird bei Parteien, Behörden und Gremien in Vernehmlassung gegeben.

Luftqualität im Kanton Schaffhausen hat sich verbessert

Der Regierungsrat hat Kenntnis genommen vom Bericht über den Stand des Massnahmenplans Lufthygiene im Kanton Schaffhausen. Die Luftqualität habe sich in den letzten Jahren generell verbessert. In der Regel werden heute die Immissionsgrenzwerte im Jahresmittel eingehalten, auch wenn für einzelne Schadstoffe immer noch Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden. Die 2016 definierten Massnahmen hätten grundsätzlich die gewünschte Wirkung gezeigt.

Der Kanton Schaffhausen ist Mitglied im Verbund OSTLUFT, welcher die Luftqualität der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein überwacht. Um die Luftqualität nachhaltig zu verbessern wurden im Jahr 2016 verschiedene Massnahmen zur Reduktion der Feinstaub-, Stickstoffdioxid- sowie Ammoniakkonzentrationen durch den Regierungsrat beschlossen. Wie sich anhand aktueller Messresultate zeigt, hat sich die Luftqualität weiterhin verbessert. Die Anstrengungen der letzten Jahrzehnte zahlen sich aus, denn der erste Massnahmenplan Lufthygiene für Schaffhausen wurde bereits vor rund 30 Jahren erstellt.

Im aktuellen Berichtszeitraum 2016-2020 war die Feinstaubbelastung weiterhin rückläufig, der Grenzwert für Stickstoffdioxid grösstenteils eingehalten. Die Belastung mit Ozon war niedriger als vor zehn Jahren, lag im Sommer teilweise aber immer noch über den Grenzwerten der Luftreinhalteverordnung. Die positiven Entwicklungen sind insbesondere auf die schadstoffärmeren Verbrennungen und Katalysatoren im Verkehrsbereich und eine stärkere Regulierung von Holzfeuerungen zurückzuführen. Einzelereignisse wie Silvester-Feuerwerke oder 1.-August-Feuer zeigen temporäre negative Effekte. Ein Teil der im Kanton Schaffhausen umgesetzten Massnahmen wurde in der Zwischenzeit in die nationale Luftreinhalteverordnung aufgenommen, weshalb sie im kantonalen Massnahmenplan nicht mehr weitergeführt werden.

Weiterer Handlungsbedarf besteht hinsichtlich der gemessenen Ammoniakkonzentrationen, welche im Berichtszeitraum deutlich gestiegen sind. Die Hauptquelle bildet die landwirtschaftliche Nutztierhaltung und Bewirtschaftung des Hofdüngers. Durch heisse Sommer können die Ammoniakverluste in die Luft lokal verstärkt werden. Folglich führt eine Verfrachtung des Ammoniaks über die Luft zu erheblichen Schädigungen empfindlicher Ökosysteme wie Wald- und Naturschutzflächen. Im Ostschweizer Vergleich zeigt Schaffhausen trotz niedrigerer Tierzahlen hohe Ammoniakkonzentrationen auf. Neue Massnahmen zur Minderung der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft sind daher erforderlich. Der Regierungsrat hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der betroffenen kantonalen Fachstellen damit beauftragt, die aktuelle Situation hinsichtlich Ammoniak im Kanton Schaffhausen zu analysieren und ein Konzept mit Reduktionsmassnahmen vorzulegen.

Wirtschaftsförderungsauftrag an die Generis AG wird verlängert

Der Regierungsrat hat den Leistungsauftrag mit der Generis AG über die Führung der Wirtschaftsförderungsstelle und der Geschäftsstelle zur Förderung der Regional- und Standortentwicklung (RSE) um zwei Jahre bis Ende 2024 verlängert. Die Generis AG hatte auf Anfang 2015 gestützt auf ein öffentliches Submissionsverfahren den Zuschlag für die Führung der Wirtschaftsförderungsstelle des Kantons Schaffhausen und die Führung der RSE-Geschäftsstelle des Kantons Schaffhausen erhalten. Der Leistungsauftrag läuft aktuell bis Ende 2022. Danach kann er letztmals für zwei weitere Jahre verlängert werden.

Die Generis AG hat ihren Auftrag bisher sehr gut erfüllt. Die bis heute erreichten Resultate im Bereich der Wirtschaftsförderung stellen eine eigentliche Erfolgsgeschichte dar. Aus diesem Grund wird der Leistungsauftrag um zwei Jahre bis Ende 2024 verlängert.

Ja zu Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformation

Der Regierungsrat begrüsse die Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformation, wie er in seiner Vernehmlassung an das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport festhält. Für die Raumplanung im Untergrund und teilweise auch für Zwecke der Landesgeologie fehle heute die notwendige raumbezogene geologische Information. Die Vorlage würde entsprechende rechtliche Grundlagen schaffen wollen, damit künftig geologische Daten für die Planung im Untergrund zur Verfügung gestellt werden können. Damit könnten die Kantone und der Bund unter gewissen Voraussetzungen geologische Daten von Privaten einfordern. Gedacht ist an geologische Daten, welche einen Nutzen für die Raumplanung bzw. die Öffentlichkeit haben können.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen