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Politik
23.08.2021

Spitalrat Schaffhausen: Vorbereitungen zum Auftrag des Kantonsrates zur Untersuchung

Der Schaffhauser Kantonsrat beauftragte die Gesundheitskommission, eine unabhängige externe Untersuchung zu «Vergütungen, Tätigkeiten und Mandatsvergaben des Spitalrates unter Berücksichtigung der Corporate Governance-Prinzipien» durchführen zu lassen.
Der Schaffhauser Kantonsrat beauftragte die Gesundheitskommission, eine unabhängige externe Untersuchung zu «Vergütungen, Tätigkeiten und Mandatsvergaben des Spitalrates unter Berücksichtigung der Corporate Governance-Prinzipien» durchführen zu lassen. Bild: zVg.
An der Sitzung des Schaffhauser Kantonsrates vom 5. Juli 2021 hatte die Gesundheitskommission eine «Untersuchung zu Vergütungen, Tätigkeiten und Mandatsvergaben des Spitalrats unter Berücksichtigung der Corporate Governance-Prinzipien» beantragt. Der Kantonsrat beschliesst in der Folge zwar im Sinne dieses Auftrages tätig zu werden, beauftragte aber die Gesundheitskommission, eine unabhängige externe Untersuchung durchführen zu lassen.

Auf Wunsch der Presse veröffentlicht die Gesundheitskommission Schaffhausen eine aktuelle Mitteilung zu den aktuellen Untersuchungen im Spitalrat  aus der heutigen Sitzung des Kantonsrats. Die Gesundheitskommission hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 5. Juli unmittelbar eine Delegation der Gesundheitskommission gebildet, wie der Präsident der Kommission, Ueli Böhni, in einer Mitteilung schreibt.

Diese Delegation erhielt die folgenden Aufgaben: 

  1. Ausarbeitung des detaillierten Fragenkatalogs hinsichtlich allfälliger Unregelmässigkeiten im Spitalrat betr. Good Governance und Finanzen, Honorare, Spesen und Entschädigungen des Spitalrates und hinsichtlich des Projektmanagement Neubau der SSH: «Untersuchung Vergütungen, Tätigkeiten und Mandatsvergaben Spitalrat unter Berücksichtigung der Corporate Governance- Prinzipien».
  2. Suche/Evaluation nach einer geeigneten Anwaltskanzlei oder Prüfgesellschaft für die Erarbeitung und Beauftragung eines externen Berichts im vollumfänglichen Miteinbezug des Fragenkatalogs.
  3. Schnittstelle zum Spitalrat während den Sommerferien bis zur nächsten ordentlichen Sitzung der Gesundheitskommission am 9. August

In mehreren Sitzungen wurde der Fragenkatalog erarbeitet und mehrere Prüfgesellschaften und Kanzleien mit Referenzauskünften evaluiert; zwei namhafte Kanzleien mit grosser Erfahrung in internen Untersuchungen bei Bund und Kantonen wurde befragt und wiederum mittels Referenzauskünften zusätzlich beurteilt. Die Gesundheitskommission hat am 9. August die von der Delegation vorgelegten Unterlagen und Anträge ausführlich beraten und folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der erarbeitete Fragenkatalog mit Kommentaren für die unabhängige externe Untersuchung betreffend Honorierung, Tätigkeiten und Mandatsvergaben des Spitalrates unter Berücksichtigung der Corporate Governance-Prinzipien wird genehmigt und zuhanden der zu beauftragenden Anwaltskanzlei verabschiedet.
  2. Von den zur Diskussion gestellten Anwaltskanzleien wird mit der Untersuchung beauftragt: Prof. Dr. Urs Saxer, Kanzlei Steinbrüchel Hüssy Rechtsanwälte, Grossmünsterplatz 8, CH-8001 Zürich mit Team (z.B. bedarfsweise Baujurist/Baumanagement-Kompetenz).
  3. Für die Koordination der Zusammenarbeit, die Schnittstellenfunktion zur Kanzlei, als Auskunftsperson zum Untersuchungsauftrag, für die Koordination des Dokumenten-Request sowie für die Kommunikation nach innen und aussen wird von Seiten der Gesundheitskommission der Präsident, Kantonsrat Ueli Böhni bestimmt.

Weiter werden in der Mitteilung die folgenden Punkte angemerkt:

  • Die Gesundheitskommission legt Wert auf eine rasche und professionelle Abwicklung der Untersuchung.
  • Über die Sommerferien sei versucht worden, die organisatorischen und administrativen Voraussetzungen zu schaffen für den Start der Untersuchung. Der notwendige Antrag an den Regierungsrat für die Befreiung vom Amtsgeheimnis der beteiligten Personen ist eingereicht; wir warten noch auf die Behandlung desselben.
  • Zu beachten ist, dass nicht ausschliesslich Verstösse gegen Gesetze oder Verordnungen relevant sind, sondern auch Verstösse gegen Governance-Regeln, die Angemessenheit der Honorierungen, die korrekte Abgrenzungen von Spesenabrechnungen und Honorarbezüge sowie die Controlling-Funktionen und Instanzen.
  • Zwecks Beurteilbarkeit der Angemessenheit der Vertragsgestaltung und Honorierungen im Rahmen des Mandatsvertrages ist auch das Projektmanagement für den Neubau zu beurteilen. Begründet wurde das kurzfristige Mandat an die Xelion GmbH im Spitalrat mit der Dringlichkeit, dass das Projekt ungenügend planerisch und finanziell gesichert war Ende 2019; das wird durch andere Beteiligte klar in Abrede gestellt. Umgekehrt war nicht der gesamte Spitalrat über alle Vorgänge und Beurteilungen betreffend Stand Bauprojekt informiert. Daher ist das Projektmanagement ebenfalls Teil dieses Untersuchungsauftrages und es ist wichtig, dass diesbezüglich Klarheit herrscht oder sich eventuell ein Projektreview aufdrängt.
  • Diese Voraussetzungen machen es notwendig - um dem Untersuchungsauftrag gegenüber dem Kantonsrat gerecht zu werden – eine umfassende Abklärung der Sachverhalte vorzunehmen inkl. Projektsteuerung vor, während und nach dem Mandat an die Xelion GmbH.
  • Bei der Diskussion des Untersuchungsauftrages mit den möglichen Kanzleien wurde Wert gelegt auf den Teil des Auftrages für Vorschläge auf normativer, struktureller und prozessualer Ebene, die sich aus der Untersuchung ergeben könnten, damit die Abläufe für die Zukunft optimiert werden können.
  • Bei der in der Presse in den letzten Wochen diskutierte und durch Kantonsräte kommentierte Frage der Vertretung des Regierungsrates im Spitalrat muss differenziert werden. Als Folge des Berichtes könnte sich die Frage stellen, ob auf normativer Ebene die Vertretung des Regierungsrates im Spitalrat bzw. die Vertretung der Interessen des Eigners im Spitalrat anders festgelegt werden sollen; dies müsste genauer evaluiert werden. Eine andere Frage ist, ob das Spitalratsmandat des Vorstehers des Gesundheitsdepartementes während der Untersuchung ruhen sollte und ev. durch den Stellvertreter wahrgenommen werden sollte, was letztendlich in der Entscheidungskompetenz des Regierungsrates liegt.
  • Die Verantwortlichen bitten um Verständnis, dass während der laufenden Untersuchung keine Informationen verbreitet werden. Der Sprechende ist Auskunftsperson. Eine sachliche, an den Fakten orientierte Untersuchung und keine Polemik und schon gar nicht gegen einzelne Personen gerichtete, persönliche gefärbte Angriffe sei erwünscht. Die Gesundheitskommission verpflichtet sich, während dem laufenden Verfahren keine Informationen nach aussen zu verbreiten. Alle Beteiligten haben Anrecht auf eine professionelle und sachgerechte Untersuchung und es gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung.

Das weitere Vorgehen wurde in der vorletzten Woche mit dem Spitalrat diskutiert. Übereinstimmend seien durch die Gesundheitskommission beschlossen worden:

  1. Wahl eines 6. Spitalrates: Das laufende Verfahren wird sistiert bis zum Abschluss der Untersuchung. Erstens hat sich aufgrund der aktuellen Vorkommnisse Kandidaten vorläufig zurückgezogen und zweitens könnte sich eine Anpassung des Anforderungsprofiles ergeben. Bei laufender Untersuchung sind die Voraussetzungen ungünstig.
  2. Wahl eines neuen Spitalratspräsidenten: Der Spitalrat hat den Auftrag das Anforderungsprofil zu überarbeiten. Anschliessend wird dieses in der Gesundheitskommission ebenfalls beraten und anschliessend erfolgt die Ausschreibung mit Unterstützung einer spezialisierten Firma zur Evaluation von Führungskräften (Mercuri Urval). Die Wahlvorbereitung erfolgt mit einer Delegation aus Spitalräten und der Gesundheitskommission (Longlist -> Shortlist). Die Kandidaten der engeren Auswahl werden durch die Gesundheitskommission angehört und ein Wahlvorschlag wird an den Regierungsrat verabschiedet werden.
Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen, Gesundheitskommission