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Politik
17.08.2021

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

Der Schaffhauser Regierungsrat teilt seine Entscheidungen und Vernehmlassungen mit. (Symbolbild)
Der Schaffhauser Regierungsrat teilt seine Entscheidungen und Vernehmlassungen mit. (Symbolbild) Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Neues Einführungsgesetz zum Lebensmittelgesetz in Kraft gesetzt, Regierung befürwortet Anpassung der nationalen Teststrategie bezüglich Covid-19 und Teilrevision der Berufsschullehrerverordnung vorgenommen.

Neues Einführungsgesetz zum Lebensmittelgesetz in Kraft gesetzt

Der Regierungsrat hat das neue Einführungsgesetz zum Lebensmittelgesetz auf den 1. September 2021 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist sei unbenutzt abgelaufen. Hintergrund des neuen Gesetzes sei die Totalrevision des eidgenössischen Lebensmittelgesetzes mit einer Angleichung des Schweizer Rechts an die Vorschriften der Europäischen Union. Damit werde ein besserer Gesundheitsschutz infolge wachsenden grenzüberschreitenden Handels gewährleistet. Der Bund habe zudem Vorschriften im bisher durch die Kantone geregelten Teilgebiet der öffentlichen Bäder und Duschwasser erlassen. Auf kantonaler Ebene wurde die kantonale Lebensmittelgesetzgebung an die veränderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Gleichzeitig wurde die Systematik und Lesbarkeit des kantonalen Gesetzes verbessert. Die kantonale Badewasserverordnung kann aufgehoben werden. Schliesslich werde das Interkantonale Labor – gemäss der vom Finanzhaushaltsgesetz vorgesehenen Möglichkeit – von der Konsolidierungspflicht ausgenommen.

Covid-19: Regierung befürwortet Anpassung der nationalen Teststrategie

Der Regierungsrat befürwortet die vorgeschlagene Anpassung der nationalen Testungsstrategie, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Das Testen stelle eine bedeutende Massnahme im Kampf gegen die Corona-Epidemie dar. Dank den Tests könnten Covid-19-Infektionen frühzeitig erkannt und damit Übertragungsketten unterbrochen werden. Die aktuelle Teststrategie beruhe auf dem repetitiven Testen in Schulen und Betrieben sowie auf präventiven Tests. Die Impfungen würden voranschreiten und der Bundesrat gehe davon aus, dass alle impfwilligen Personen geimpft sind. Vor diesem Hintergrund möchte der Bundesrat die nationale Testungsstrategie anpassen. Ab 1. Oktober 2021 sollen Tests für asymptomatische Personen (Test aus persönlichen Gründen) und auch die fünf Selbsttests pro Monat für nicht geimpfte und genesene Personen nicht mehr vom Bund finanziert werden, mit Ausnahme der Tests für Kinder bis 12 Jahre und für Personen, die sich nicht impfen lassen können. Das bedeutet, dass nicht geimpfte und nicht genesene Personen, die an einem zertifikatspflichtigen Anlass teilnehmen wollen, ab dem 1. Oktober 2021 den Test selber bezahlen oder sich impfen lassen müssen.

Ja zu Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs

Der Regierungsrat begrüsst – in Übereinstimmung mit der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz – die Änderung der Verordnung über die politischen Rechte und der Verordnung über die elektronische Stimmabgabe, wie er in seiner Vernehmlassung an die Bundeskanzlei festhält. Seit 2004 führten insgesamt 15 Kantone über 300 Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durch. Mit der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs ziehe der Bundesrat die Lehren aus der bisherigen Versuchsphase. Mit dem Revisionsentwurf werden die von Bund und Kantonen erarbeiteten Massnahmen in den Rechtsgrundlagen des Bundes abgebildet und es soll eine neue, stabile Grundlage für den E-Voting-Versuchsbetrieb geschaffen werden. Konkret soll die erste Etappe der Massnahmen zur Neuausrichtung des Versuchsbetriebs umgesetzt werden. So sei neu vorgeschrieben, dass nur noch vollständig verifzierbare E-Voting-Systeme zum Einsatz kommen sollen. Pro Kanton dürfen maximal 30 Prozent und schweizweit maximal 10 Prozent der Stimmberechtigten an E-Voting-Versuchen teilnehmen. Die Vorlage regle im Detail, wie die ständige öffentliche Überprüfung von E-Voting-Systemen ermöglicht werden soll. An den rechtlichen Zuständigkeiten ändere sich nichts. Die Kantone würden weiterhin selber entscheiden, ob und mit welchem System sie ihren Stimmberechtigten E-Voting anbieten wollen.

Die Regierung unterstütze grundsätzlich die Stossrichtung und Zielsetzung der Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs. Es werde begrüsst, dass die Anforderungen an die elektronische Stimmabgabe, die bereits vor der Neuausrichtung hoch waren, jetzt erweitert und erhöht werden und dass die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Versuchsbetrieb wieder aufnehmen zu können. Die Kosten für E-Voting seien hoch. Die im Rahmen der Neuausrichtung definierten Massnahmen würden die Kosten weiter erhöhen. Die Finanzierung von E-Voting müsse nachhaltig und langfristig gesichert werden. Nach Ansicht der Regierung können diese Massnahmen ohne eine massgebliche finanzielle Beteiligung des Bundes nicht umgesetzt werden.

Ja zu Teilrevision des Transplantationsgesetzes

Der Regierungsrat stimmt der Änderung des Transplantationsgesetzes zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Mit der Vorlage sollen die formell-gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb der Datenbanken, für die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten und bezüglich der Kernelemente des Überkreuz-Lebendspende-Programms im Transplantationsgesetz geschaffen werden. Zudem soll die Sicherheit der Transplantationsmedizin mit einer Ergänzung des bestehenden Vigilanzsystems erhöht werden. Ziel eines Vigilanzsystems im Bereich Transplantation sei, die Qualität und Sicherheit von Organ-, Gewebe- und Zelltransplantationen zu verbessern, indem Risiken wie Krankheitsübertragungen bestmöglich minimiert werden. Zur Umsetzung des ergänzten Vigilanzsystems müssen Institutionen wie die Spitäler eine Person bezeichnen, die für die Bearbeitung und Meldung der Vigilanzfälle zuständig sei.

Die Regierung begrüsse insbesondere die Ergänzung des bestehenden Vigilanzsystems durch Einführung einer Meldepflicht bei schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen und Reaktionen. Ebenso werde befürwortet, dass nur eine Bundesbehörde (Swissmedic) für die Bewilligung klinischer Versuche im Bereich der Transplantationsmedizin und Xenotransplantation zuständig sein wird. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei es zu begrüssen, dass für die heute im Ausführungsrecht geregelten Datenbanken sowie Kernelemente des Überkreuz-Lebendspende-Programms eine formal-gesetzliche Grundlage geschaffen werde.

Teilrevision der Berufsschullehrerverordnung

Der Regierungsrat hat rückwirkend auf den 1. August 2021 eine Teilrevision der Berufsschullehrerverordnung vorgenommen. Wie bereits für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und für die Lehrpersonen der Primar- und Sekundarstufe wurden auch für die Lehrpersonen an den kantonalen Berufsfachschulen und Höheren Fachschulen Verbesserungen der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung beschlossen. Hintergrund seien die im Bundesrecht neu vorgesehenen bezahlten Urlaubstage für die Betreuung von Angehörigen und die Möglichkeit eines längeren bezahlten Urlaubes für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes.

Gemäss dem neuen Bundesrecht haben die Arbeitnehmenden Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Zeit, welche zur Betreuung eines Familienmitglieds mit gesundheitlicher Beeinträchtigung notwendig ist. Der Urlaub beträgt maximal drei Tage pro Ereignis und höchstens zehn Tage pro Jahr. Weiter sieht das Bundesrecht neu einen längeren bezahlten Urlaub von 14 Wochen innerhalb 18 Monaten zur Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes vor.

Zusätzlich wurden einzelne Bereinigungen bei den auf Anfang 2021 erfolgten Anpassungen im Bereich der Zuständigkeiten vorgenommen.

Dienstjubiläen

Der Regierungsrat hat Katja Graf-Gysel, Schulzahnklinik, Oliver Schilling, Gruppenleiter Radiologie bei den Spitälern Schaffhausen, Theres Wetzel-Gisler, Kursleiterin Geburtsvorbereitung bei den Spitälern Schaffhausen, und Jürg Wittwer, Landwirtschaftsamt, die am 1. September 2021 das 25-Jahre-Dienstjubiläum begehen können, seinen Dank für ihre bisherige Tätigkeit im Dienste der Öffentlichkeit ausgesprochen.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen