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Politik
13.08.2021
13.08.2021 11:54 Uhr

Vorlage zur Anpassung der Sozialhilfebeträge an die Teuerung

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates. (Symbolbild)
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates. (Symbolbild) Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Der Schaffhauser Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Vorlage zu Änderungen beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt (Anpassung an die Teuerung).

Die aktuellen Ansätze des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt finden sich in den Schaffhauser Richtlinien für die Bemessung der Sozialhilfe. Der Kanton Schaffhausen erlässt seine Richtlinien seit Jahrzehnten in Anlehnung an die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe und hat insbesondere immer die Höhe des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt übernommen. Die teuerungsbedingten Anpassungen des Grundbedarfs in der Sozialhilfe orientieren sich an den entsprechenden Anpassungen des Bundesrates. Der Bundesrat hat im Oktober 2020 entschieden, den allgemeinen Lebensbedarf für Alleinstehende bei den Ergänzungsleistungen um 0.82 Prozent zu erhöhen. Entsprechend ergibt sich nun ein Anpassungsbedarf beim Grundbedarf um 9 Franken von 997 Franken auf 1'006 Franken. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe empfiehlt den Kantonen, diese Anpassung am Grundbedarf mit einer Übergangsfrist von einem Jahr spätestens per 1. Januar 2022 vorzunehmen. Die Schaffhauser Regierung erachtet die Anpassung des Grundbedarfs als moderat und angezeigt, schreibt er in einer Medienmitteilung. Die jährlichen Mehrkosten für Kanton (25 Prozent) und Gemeinden (75 Prozent) betragen insgesamt rund 96'000 Franken.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen