Inkraftsetzung totalrevidierte Gemeindeordnung per 1. Juli 2021
Wie aus einer Medienmitteilung der Gemeinde Rafz hervorgeht, haben die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Rafz am 7. März an der Urne der totalrevidierten Gemeindeordnung zugestimmt. Der Zürcher Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 495 vom 19. Mai die neue Gemeindeordnung genehmigt. Der Gemeinderat Rafz hat beschlossen, die neue Gemeindeordnung auf den 1. Juli in Kraft zu setzen. Auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der neuen Gemeindeordnung wird die alte Gemeindeordnung vom 12. Februar 2006 aufgehoben. Die neue Gemeindeordnung kann auf der Gemeindehomepage unter der Rubrik «Politik / Verwaltung / Reglemente» eingesehen und heruntergeladen werden.
Teilrevision der Bau- und Zonenordnung inkl. Zonen- und Kernzonenplan (BZO), öffentliche Auflage
Am 1. Juni verabschiedete der Gemeinderat die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung der Politischen Gemeinde Rafz inkl. Zonen- und Kernzonenplan (BZO) zuhanden der öffentlichen Auflage und Mitwirkung. Gemäss § 7 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden die Unterlagen während 60 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt. Einzusehen sind die Akten seit Freitag, 18. Juni im Gemeindehaus Rafz, Abteilung Bauamt und Immobilien, Ebene 3, während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Webseite der Gemeinde Rafz. Ab Publikationsdatum können sich alle Personen innerhalb der Auflagedauer zur Teilrevision BZO äussern. Allfällige Einwendungen haben einen Antrag mit Begründung zu enthalten. Mehrfachanträge sind pro Antrag zu begründen. Über die nichtberücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung an der Gemeindeversammlung entschieden.
Die Einwendungen sind bis spätestens 17. August 2021 (Datum des Poststempels) der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Bauamt und Immobilien, Dorfstrasse 7, Postfach 113, 8197 Rafz, oder per E-Mail an: gemeindeverwaltung@rafz.ch, einzureichen.
Neue Bereichsleiterin Steuern
Michèle De Vries ist die neue Bereichsleiterin Steuern der Politischen Gemeinde Rafz. Der Gemeinderat hat die Fachspezialistin per 1. August mit einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent angestellt. Michèle De Vries hat nach ihrer Ausbildung in einer öffentlichen Gemeindeverwaltung mehrere Jahre bei einer Softwarefirma, die Applikationen für die öffentliche Verwaltung entwickelt und vertreibt, als Software-Supporterin und Applikationsmanagerin mit Schwerpunkt Steuern gearbeitet. Danach erfolgte der Einstieg in den Bereich Steuern in zwei Zürcher Gemeinden. Sie verfügt über ein fundiertes Wissen und bringt eine gute Praxiserfahrung mit. Sie hat sich auch laufend weitergebildet.
Projekt «Zukunft APH Peteracker»
Das Projekt «Zukunft APH Peteracker» stehe jetzt in einer entscheidenden Phase. Nachdem die Rafzer Bevölkerung im März per Video (www.projekte-rafz.ch) und mit einer Broschüre über Projekt informiert werden konnte, konnte die nachfolgende öffentliche Vernehmlassung per Mitte April abgeschlossen werden, heisst es in der Medeinmitteilung der Gemeinde Rafz. Im Vorfeld zur definitiven Beschlussfassung hätte sich der Gemeinderat am 15. Juni mit der Rechnungsprüfungskommission sowie der Sozialbehörde wie auch mit einer Delegation der politischen Parteien getroffen, um die Grundzüge des Projekts «Zukunft APH Peteracker» und deren Inhalte näher vorzustellen und zu diskutieren.
Vor den Sommerferien entscheide der Gemeinderat über die definitive Vorlage zu Handen der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 27. September 2021 und der entscheidenden Urnenabstimmung vom Sonntag, 28. November 2021.
Das Projekt «Zukunft APH Peteracker» sei ein Generationenprojekt und schaffe die Voraussetzungen für eine wettbewerbsfähige gemeindeeigene Institution für die Langzeitpflege im Alter, schreiben die Verantwortlichen weiter. Die neue Trägerschaft des APH Peteracker werde die finanziellen Mittel für die erforderlichen Investitionen und den Betrieb selbst erwirtschaften und wird den Gemeindehaushalt der Gemeinde nicht mehr tangieren.
Im Hinblick auf die vorberatende Gemeindeversammlung vom 27. September 2021 und der Urnenabstimmung vom 28. November 2021 empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an den öffentlichen Informationsversammlungen vom 6. September 2021, um sich grundlegend über die Abstimmungsvorlage «Zukunft APH Peteracker» informieren zu können:
Öffentliche Informationsversammlungen zur Vorlage «Zukunft APH Peteracker»
- Montag, 6. September 2021, Zentrum Tannewäg, 18.00 Uhr sowie 20.00 Uhr
Vorberatende Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Rafz
- Montag, 27. September 2021, Saalsporthalle, 19.30 Uhr
Sämtliche Fragen und Antworten zur öffentlichen Vernehmlassung sind unter www.projekte-rafz.ch/aph-peteracker, im PDF-Dokument «FAQ_zur Vernehmlassung» zu finden.