Am 1. August 2018 sind das revidierte Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und die gleichermassen angepasste Maturitäts-Anerkennungsverordnung (MAV) des Bundes in Kraft getreten. Die Teilrevision beinhaltet die Einführung von Informatik im Rahmen eines obligatorischen Fachs für alle Gymnasiastinnen und Gymnasiasten bis spätestens zum Schuljahr 2022/2023, wie aus einer Medienmitteilung des Schaffhauser Erziehungsdepartements zu entnehmen ist.
Der Schaffhauser Erziehungsrat hätte sich von der Schulleitung über die Resultate der bei den Fachschaften durchgeführten Vernehmlassung und die von der Aufsichtskommission der Kantonsschule Schaffhausen beantragte Umsetzungsvariante informieren lassen. Diese sieht eine Verteilung des neuen ‒ promotionswirksamen ‒ Informatikunterrichts von je einer Lektion in der 1. und 2. Klasse und von zwei Lektionen in der 3. Klasse vor. Als Kompensation sollen das Ergänzungsfach in der 3. Klasse und ein ‒ je nach Profil unterschiedliches ‒ Grundlagenfach um je eine Wochenlektion reduziert werden. Um die jährliche Unterrichtsbelastung der Schülerinnen und Schüler möglichst ausgeglichen zu halten, sollen zusätzlich wenige profilspezifische Umlagerungen von Wochenlektionen von einer Klassenstufe in eine andere erfolgen. Insgesamt führen die zusätzlichen Lektionen zu jährlich wiederkehrenden Mehrkosten von rund 82'000 Franken. Der Erziehungsrat hat dem Antrag stattgegeben und beschlossen, die Änderungen ‒ unter Vorbehalt der Zustimmung zur Finanzierung durch den Kantonsrat ‒ per 1. August 2022 in Kraft zu setzen, schreibt das Erziehungsdepartement weiter.
Neue Regelung rund um privater Unterricht
Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung sollen die grundlegenden Bestimmungen und Voraussetzungen betreffend die privaten Schulen und den privaten Unterricht im Kanton Schaffhausen gesetzlich verankert werden. Der Schaffhauser Regierungsrat hat mit Beschluss vom 1. Dezember 2020 einen Entwurf der geplanten Änderung des Schulgesetzes bei Parteien, Behörden, Schulen und Akteuren im Bereich der obligatorischen Schulzeit in die Vernehmlassung gegeben. Die eingegangenen Rückmeldungen und den Vernehmlassungsbericht hätte der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 6. April 2021 zur Kenntnis genommen und hätte das Erziehungsdepartement mit der Überarbeitung des Entwurfs aufgrund der Erkenntnisse aus der Vernehmlassung beauftragt. Die überarbeitete Anpassung des Schulgesetzes wurde vom Erziehungsrat beraten und zusammen mit dem Bericht und Antrag zuhanden des Regierungsrates zur Antragstellung an den Kantonsrat verabschiedet.