Wie aus einer Medienmitteilung des Kantons Schaffhausen zu entnehmen ist, hat der Schaffhauser Regierungsrat Verbesserungen der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung in der kantonalen Verwaltung beschlossen. Hintergrund seien die im Bundesrecht neu vorgesehenen bezahlten Urlaubstage für die Betreuung von Angehörigen, die Möglichkeit eines längeren bezahlten Urlaubes für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes und die Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung (Taggelder) bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen. Diese Veränderungen des Bundesrechts würden zu zu Anpassungen im kantonalen Personalrecht führen.
Gemäss dem neuen Bundesrecht haben die Arbeitnehmenden Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Zeit, welche zur Betreuung eines Familienmitglieds mit gesundheitlicher Beeinträchtigung notwendig ist, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Urlaub betrage maximal drei Tage pro Ereignis und höchstens zehn Tage pro Jahr. Weiter siehe das Bundesrecht neu einen längeren bezahlten Urlaub von 14 Wochen innerhalb 18 Monaten zur Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes vor. Schliesslich habe der Bund die Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen verlängert. Im kantonalen Personalrecht würde auch für diesen Spezialfall die volle Lohnzahlung für acht zusätzliche Wochen festgeschrieben.
Der Regierungsrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen auf den 1. Juli 2021 vorgenommen.