Für die Unterstützung von steuerschwächeren Gemeinden soll der Finanzausgleich in den meisten Kantonen für ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung der Gemeinden sorgen. Das Schaffhauser Volkswirtschaftsdepartement hat nun den Finanzausgleich für das Jahr 2020 festgelegt. Dieser basiert auf der finanziellen Situation der Gemeinden von 2017 bis 2019. Der Finanzausgleich umfasst den Lastenausgleich sowie den Ressourcenausgleich.
Die Ansprüche der Gemeinden im Kanton Schaffhausen beim Finanzausgleich belaufen sich auf 5,3 Millionen Franken. «Der Finanzausgleich ist rund 100 000 Franken höher als im Vorjahr. Wir haben aber Verschiebungen zwischen dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich», erklärt Peter Schenk, Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Amt für Justiz und Gemeinden. Die Die Kosten von 5,3 Millionen tragen der Kanton sowie die ressourcenstarken beziehungsweise die lastenarmen Gemeinden je zur Hälfte. Von den 26 Gemeinden erhalten 14 Zahlungen und 12 leisten Beiträge. Neu sind die Gemeinden Löhningen und Neuhausen anspruchsberechtigt. Bargen ist hingegen neu eine Gebergemeinde. Die Gemeinden Beringen, Stein am Rhein und Thayngen zahlen mit über 200 000 Franken die höchsten Nettobeträge an den Finanzausgleich. Die Stadt Schaffhausen erhält mit 0,9 Millionen Franken am meisten Geld. Auch Merishausen und Schleitheim erhalten hohe Beiträge von mehr als 500 000 Franken. Die Finanzlage aller Gemeinden von 2019 sei erfreulich, teilte das Volkswirtschaftsdepartement weiter mit. Der Ertragsüberschuss der Gemeinden liegt bei 32,6 Millionen Franken. Die 26 Gemeinden weisen per Ende 2019 ein kumuliertes Eigenkapital von 191,5 Millionen Franken aus. Insgesamt gäbe es keine Gemeinde in Schaffhausen, die überverschuldet sei, so Peter Schenk.
Ressourcen- und Lastenausgleich
Der Finanzausgleich dient unter anderem dazu, die Unterschiede bei der Steuerkraft von finanzstarken und -schwachen Gemeinden teilweise auszugleichen. Die Ansprüche der Gemeinden am Ressourcenausgleich belaufen sich auf 2,8 Millionen Franken (Vorjahr 3,2 Millionen Franken). «Das haben wir auch so erwartet», sagt Peter Schenk. «Wir haben gesehen, dass anspruchsberechtigte kleinere und mittlere Gemeinden wie beispielsweise Hallau in ihrer Steuerkraft stark aufholen.» Dies hat zur Folge, dass ihr Anspruch sinkt. Anspruch auf Ressourcenausgleich haben Gemeinden, deren relative Steuerkraft im Durchschnitt der letzten drei Jahre weniger als 73 Prozent des gewichteten Mittels der relativen Steuerkraft aller Gemeinden beträgt und deren Steuerfuss im letzten Rechnungsjahr über dem Durchschnitt aller Gemeinden gelegen hat. Die durchschnittliche Steuerkraft der Gemeinden beträgt 3639 Franken. Bei einem Ausgleichsziel von 73 Prozent erhalten Gemeinden, deren Steuerkraft unter 2656 Franken liegt, einen Ausgleich pro Einwohner bis zu diesem Betrag.
Der Finanzausgleich kompensiert des Weiteren die grössten Lasten, welche die Gemeinden nicht beeinflussen können. Dazu gehören die Bildungs-, Sozialhilfe-, Polizei- und Zentrumslast sowie die Last der Weite (Einwohner pro Hektar). Die Ansprüche der Gemeinden am Lastenausgleich belaufen sich auf 2,5 Millionen Franken (Vorjahr 2 Millionen Franken). Der Bereich Bildung hat den grössten Einfluss auf den Lastenausgleich.