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Wirtschaft
25.03.2021
27.05.2021 08:36 Uhr

Regierungsrat verlängert Geltungsdauer bereits gestellter Härtefallgesuche bei behördlich angeordneter Schliessung

Regierungsrat verlängert Geltungsdauer bereits gestellter Härtefallgesuche bei behördlich angeordneter Schliessung. (Symbolbild)
Regierungsrat verlängert Geltungsdauer bereits gestellter Härtefallgesuche bei behördlich angeordneter Schliessung. (Symbolbild) Bild: Pexels
Der Schafffhauser Regierungsrat reagiert auf die vom Bundesrat verschobene Lockerung der Covid-Massnahmen. Härtefallgesuche von Betrieben, die weiter auf behördliche Anordnung hin geschlossen sind, werden für die Dauer der Schliessung verlängert.

Am 19. März 2021 hat der Bundesrat aufgrund der epidemiologischen Situation die behördlich angeordneten Schliessungen von Betrieben weiter bestätigt. Davon betroffen ist insbesondere die Gastronomiebranche. Der Regierungsrat hat deshalb anlässlich seiner gestrigen Sitzung entschieden, dass bei allen Härtefallgesuchstellern, die weiterhin von einer behördlichen Schliessung betroffen sind, das Gesuch über den 31. März 2021 hinaus als gestellt gilt. Das heisst: Wer bereits ein Härtefallgesuch beim Volkswirtschaftsdepartement eingereicht hat und über den 31. März 2021 hinaus von einer behördlichen Schliessung betroffen ist, muss für die weitere Dauer der behördlichen Schliessung kein zusätzliches Gesuch einreichen. Die betroffenen Gesuchsteller werden mittels persönlichem Anschreiben über das weitere Vorgehen informiert.

Die Zahl der in der zweiten Corona-Welle beim Volkswirtschaftsdepartement eingegangenen Gesuche um Härtefallbeiträge hat sich auf 188 Gesuche erhöht. Der Regierungsrat hat 123 Gesuche bereits entschieden. 100 Gesuche konnten gutgeheissen werden. 23 Gesuche wurden bisher abgelehnt. 65 Gesuche sind derzeit beim Volkswirtschaftsdepartement in Bearbeitung. Rund 180 weitere Gesuche sind bei Gesuchstellern in Vorbereitung.

Seit April 2020 hat der Regierungsrat folgende Corona-Unterstützungsleistungen gesprochen (Stand 23. März 2021):

Erste Welle (April bis September 2020)    
Ausbezahlte Härtefälle erste Welle CHF 332'442.00    
noch offene Auszahlungen erste Welle CHF 43'330.00  
Kultur-Zahlungen CHF 960'875.00      
Bürgschaften (Kredite) CHF 701'250.00      
Bürgschaften (Startups) CHF 1'071'000.00      
Total Verpflichtungen erste Welle (April bis September 2020) CHF 3'108'897.00
           
Zweite Welle (Oktober 2020 bis März 2021)    
Total verpflichtete Härtefall-Summe zweite Welle CHF 6'345'620.00  
Total ausbezahlte Härtefall-Summe zweite Welle CHF 6'345'620.00  
Sport-Zahlungen CHF 56'916.00      
Kultur-Zahlungen CHF 651'564.00      
Total Verpflichtungen zweite Welle (Oktober bis März 2021) CHF 7'054'100.00
           
Total Verpflichtungen erste und zweite Welle per 23. März 2021 CHF 10'162'997.00

Originalmeldung Kanton Schaffhausen