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Kanton
28.04.2021
27.05.2021 14:28 Uhr

Korrigendum zur Staatsrechnung 2020

Der Schaffhauser Regierungsrat beantragt ein Korrigendum der Staatsrechnung.
Der Schaffhauser Regierungsrat beantragt ein Korrigendum der Staatsrechnung. Bild: Nathalie Homberger, Schaffhausen24
Wie aus einer Mitteilung des Finanzdepartements des Kantons Schaffhausen hervorgeht, beantragt der Schaffhauser Regierungsrat ein Korrigendum zur Staatsrechnung und eine Senkung der finanzpolitischen Reserven für den Strassenfonds um 5 Millionen Franken.

Der Schaffhauser Regierungsrat beantragte dem Kantonsrat mit dem Bericht und Antrag zur Staatsrechnung 2020 vom 30. März die Bildung von drei finanzpolitischen Reserven in Höhe von insgesamt 70 Millionen. Franken. Diese Reserven sollen einerseits Massnahmen zur Bewältigung der Pandemiefolgen (30 Millionen Franken) sowie temporäre steuerliche Entlastungen für die Bevölkerung und das Kleingewerbe, die KMU und die Unternehmen während der Corona-Krise (20 Millionen. Franken) finanzieren. Anderseits sollen im Zusammenhang mit der Revision des Strassengesetzes 20 Millionen Franken für die «Bildung eines Fonds für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen» reserviert werden.

Die Finanzkontrolle von Kanton und Stadt Schaffhausen hat bei der Prüfung der Staatsrechnung Unstimmigkeiten bei einzelnen Buchungen und Bewertungen festgestellt, teilt nun das Schaffhauser Finanzdepartement mit. Die festgestellten Unstimmigkeiten führen dazu, dass sich das ausgewiesene positive Jahresergebnis von 2.5 Mio. Franken in ein negatives Jahresergebnis von -2.9 Mio. Franken wandelt.

Da die Bildung von finanzpolitischen Reserven nicht zu einem negativen Jahresergebnis führen darf, beantragt der Regierungsrat mit einem Korrigendum zur Staatsrechnung für die Bildung des Strassenfonds anstelle von 20 Mio. Franken nur 15 Mio. Franken zu reservieren. Der um 5 Mio. Franken reduzierte Betrag für den Strassenfonds ist insofern unproblematisch, als dass die Revision des Strassengesetzes noch nicht abgeschlossen ist und die definitive Finanzierung noch zu einem späteren Zeitpunkt geregelt werden kann. Keine Änderung soll bei den anderen zwei vorgeschlagenen finanzpolitischen Reserven erfolgen, da die negativen Folgen der Corona-Pandemie unverändert abgefedert werden sollen.

Korrigiert wurden mit einer Ausnahme, welche das Rechnungsjahr 2019 betraf und nicht mehr angepasst werden kann (-1.3 Mio. Franken), auch alle Unstimmigkeiten. Unter Berücksichtigung der Korrekturbuchungen und der beantragten Senkung bei der finanzpolitischen Reserve für die Bildung eines Strassenfonds ergibt sich neu ein positives Jahresergebnis von 3.4 Mio. Franken.

Originalmeldung Finanzdepartement des Kantons Schaffhausen