Die Einführung der Individualbesteuerung zielt auf die Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe bei der Direkten Bundessteuer ab. Dieses Ziel ist zu begrüssen. Abzulehnen ist jedoch die Vorgehensweise. Das neue Bundesgesetz über die Individualbesteuerung führt zu einem grundlegenden Umbau des heutigen Steuersystems. Die Kantone werden dadurch gezwungen, ihre Steuergesetzgebung umfassend anzupassen. Damit einher gehen weitreichende administrative Folgen für die Behörden und die Steuerpflichtigen. Der Vollzug des neuen Modells muss am 1. Januar des sechsten Jahres nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist oder der Annahme durch das Volk umgesetzt sein, was zu ambitioniert ist und für den Kanton und die Gemeinden einen nicht zu unterschätzenden organisatorischen Aufwand mit sich bringt. Es muss mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden.
Das Vorgehen des Bundes ist unverhältnismässig. In vielen Kantonen – darunter auch im Kanton Schaffhausen – hat sich das Splittingverfahren seit Jahren bewährt. Es stellt eine pragmatische, einfache und faire Alternative dar, um die steuerliche Gleichbehandlung von Ehepaaren zu gewährleisten und dies ohne die mit der Individualbesteuerung verbundenen Risiken, Kosten und Systembrüche. Es soll deshalb das Kantonsreferendum gegen das neue Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ergriffen werden.