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Kanton
02.06.2025
02.06.2025 16:35 Uhr

Tatverdächtige Person im Strafverfahren betreffend Suizidkapsel Sarco verstorben

Das Strafverfahren gegen die verstorbene Person wird eingestellt und die Strafverfahren gegen die weiteren beschuldigten Personen werden weitergeführt.
Das Strafverfahren gegen die verstorbene Person wird eingestellt und die Strafverfahren gegen die weiteren beschuldigten Personen werden weitergeführt. Bild: shutterstock.com
Die beschuldigte Person, welche am 2. Dezember 2024 aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, ist verstorben.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat am 23. September 2024 mehrere Verfahren wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 11 5 StGB) eröffnet und in diesem Zusammenhang wurde vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Schaffhausen gegen eine tatverdächtige Person Untersuchungshaft angeordnet. Die Staatsanwaltschaft hat diese beschuldigte Person am 2. Dezember 2024 aus der Untersuchungshaft entlassen.

Diese Person ist nun verstorben und die Staatsanwaltschaft spricht den Hinterbliebenen ihr herzliches Beileid aus.

Das Strafverfahren gegen diese Person wird eingestellt und die Strafverfahren gegen die weiteren beschuldigten Personen werden weitergeführt. Das Untersuchungsverfahren gestaltet sich sehr aufwändig. Mittlerweilen liegt auch das Obduktionsgutachen des Institutes für Rechtsmedizin des Kantons Zürich (IRMZ) vor.

Es werden gestützt auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis zurzeit keine weiteren Informationen erteilt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Auskünfte erteilt ausschliesslich der Erste Staatsanwalt Peter Sticher (+41 52 632 74 41, peter.sticher@sh.ch).

Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen, Staatsanwaltschaft