Die Spitäler Schaffhausen erfüllen mit jährlich rund 11'000 stationären und 90'000 ambulanten Fällen eine zentrale Versorgungsfunktion für die Region. Die Gebäude stammen aus den 1950er- und 1970er-Jahren und entsprechen nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Spitalinfrastruktur. Die bauliche Erneuerung der Spitäler Schaffhausen mit einem Spitalneubau, der Sanierung des Altbaus, einem Parkhaus mit Energiezentrale und Umgebungs- und Abrissarbeiten ist notwendig, um eine effiziente und zeitgemässe Gesundheitsversorgung sicherzustellen und den Leistungsauftrag des Kantons zu erfüllen. Die Anlagekosten für die bauliche Erneuerung belaufen sich nach Angaben der Spitäler auf rund 330 Millionen Franken. Für die Finanzierung sind zudem die in den nächsten zehn Jahren anfallenden ordentlichen Ersatzinvestitionen in Mobilien und medizinische Geräte relevant. Auch ist die Teuerung zu berücksichtigen. Insgesamt ergibt sich daraus ein zu finanzierendes Gesamtinvestitionsvolumen von rund 400 Millionen Franken bis 2034. Die Spitäler Schaffhausen tragen davon einen erheblichen Teil selbst und planen, einen syndizierten Bankkredit in Höhe von 100 Millionen Franken aufzunehmen. Die Kombination aus Eigenmitteln, Fremdfinanzierung und der kantonalen Unterstützung stellt sicher, dass das Projekt finanziell tragfähig ist.
Kernpunkte des Gegenvorschlags
Der Regierungsrat anerkennt, dass die bauliche Erneuerung nötig ist und es einen substanziellen Beitrag des Kantons als Eigner der Spitäler Schaffhausen braucht. Während die Spitalinitiative einen einmaligen Kantonsbeitrag von 60 Millionen Franken fordert, schlägt der Regierungsrat als Gegenvorschlag eine Einlage in die Eigenkapitalreserven der Spitäler über 70 Millionen Franken sowie die Möglichkeit vor, verzinsliche und nachrangige Darlehen in der Höhe von maximal 60 Millionen Franken zu beantragen. Die Spitäler Schaffhausen werden verpflichtet, in ihrem Geschäftsbericht transparent über die Verwendung der kantonalen Mittel zu informieren. Zur Umsetzung des Gegenvorschlags muss das Spitalgesetz mit einem neuen Artikel 19bis ergänzt werden. Im Gegensatz zur Volksinitiative berücksichtigt der Gegenvorschlag den gesamten für die bauliche Erneuerung ausgewiesenen Finanzierungsbedarf.
Solide Finanzierung für eine sichere Gesundheitsversorgung
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der Gegenvorschlag zur Spitalinitiative zusammen mit dem Investitionsbeitrag der Spitäler und den Bankdarlehen eine tragfähige Finanzierungsstruktur für die bauliche Erneuerung der Spitäler Schaffhausen gewährleistet. Die Volksinitiative wird den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Ablehnung, der Gegenvorschlag mit Empfehlung auf Annahme unterbreitet.