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Politik
28.12.2024

Neue beziehungsweise geänderte kantonale Gesetzgebung ab 1. Januar 2025

Ab Anfang 2025 werden alle Aufgaben im Betreibungswesen vom Hauptsitz in der Stadt Schaffhausen aus wahrgenommen.
Ab Anfang 2025 werden alle Aufgaben im Betreibungswesen vom Hauptsitz in der Stadt Schaffhausen aus wahrgenommen. Bild: Pixabay
Dies ändert sich im Kanton Schaffhausen ab dem kommenden Jahr.

Neu können Eingaben der Steuerpflichtigen an die Steuerbehörden elektronisch erfolgen. Inskünftig ist die elektronische Bestätigung der von den Steuerpflichtigen gemachten Angaben gleichgesetzt mit einer persönlichen Unterzeichnung. Umgekehrt können künftig auch Zustellungen der Steuerbehörden an die Steuerpflichtigen elektronisch erfolgen, sofern diese damit einverstanden sind. Zudem werden künftig auch Mitgliederbeiträge als abzugsfähige Zuwendungen an steuerbefreite juristische Personen anerkannt sowie die Regelung zur Bewertung nicht kotierter Wertpapiere für die Vermögenssteuer aufgehoben. 

Teilrevisionen des Gesetzes über Familien- und Sozialzulagen sowie des Arbeitslosenhilfegesetzes

Die Familienzulagen in der Landwirtschaft werden auf die Höhe der nichtlandwirtschaftlichen Zulagen aufgestockt; das heisst die Kinderzulagen auf 230 Franken und die Ausbildungszulagen auf 290 Franken. 

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege

Damit wird die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt. Das Einführungsgesetz sieht eine Förderung der Ausbildung von Pflegefachpersonen über einen Zeitraum von acht Jahren vor. Indem Pflegeeinrichtungen mehr Praktikumsplätze zur Verfügung stellen und der Kanton das eigene Berufsbildungszentrum (BBZ) und die Betriebe finanziell unterstützt, sollen mehr Studierende für eine Ausbildung Pflege FH/HF gewonnen, diese in Schule und Praxis unterstützt und die Schnittstellen zwischen Schule und Praxis verbessert werden. Zusätzlich können Studierende auf Stufe Pflege FH/HF unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung beantragen. Daneben wurde eine Ausbildungsverpflichtung für die Ausbildung von Pflegefachpersonen FH/HF eingeführt. 

Teilrevision des Polizeigesetzes (Bedrohungsmanagement)

Damit wird eine neue Rechtsgrundlage für das Bedrohungsmanagement geschaffen. Bedrohungsmanagement ist ein standardisiertes Vorgehen zur Verhinderung von zielgerichteter Gewalt durch interdisziplinäre Einschätzung von Risiko- und Schutzfaktoren und bedarfsorientierte Unterstützung von Gefährdenden und Gefährdeten. Das Bedrohungsmanagement ist als Fachstelle der Schaffhauser Polizei ausgestaltet und auf potentiell schwere, zielgerichtete Gewalt beschränkt. Die Fachstelle wird nur präventiv tätig sein. Anders als bisher soll sie nicht nur dem Schutz von Ämtern und Behörden die-nen, sondern alle im Kanton Schaffhausen ansässigen Personen schützen. 

Teilrevision der Verordnung über die Betreibungskreise 

Ab Anfang 2025 werden alle Aufgaben im Betreibungswesen vom Hauptsitz in der Stadt Schaffhausen aus wahrgenommen. Aktuell besteht der Kanton aus einem Betreibungskreis. Gleichzeitig gibt es bisher noch die Regionalstelle Klettgau. Die ehemaligen Regionalstellen Stein und Reiat wurden auf Anfang 2024 aufgehoben. Nachdem die Leitungs-position der Regionalstelle Klettgau in den letzten Monaten unbesetzt ist und keine Nachfolge gefunden werden konnte, wird die Regionalstelle Klettgau ebenfalls aufgehoben. 

Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen