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Politik
06.11.2024

Gegenentwurf als Königsweg

Severin Brüngger schreibt zum Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative.
Severin Brüngger schreibt zum Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative. Bild: zVg.
Severin Brüngger schreibt in seiner Kolumne zum Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative.

Die Temperatur steigt. «Dreister Gegenentwurf!» So der Vorwurf der Initianten an die Adresse des Kantonsrates. Man könnte meinen, dieser hätte mit dem Gegenvorschlag einen besonders verwerflichen Weg eingeschlagen.

Worum geht’s? In der Verfassung soll nur der Grundsatz für Transparenz in der Politfinanzierung verankert und die Details dann in einem Transparenzgesetz geregelt werden. So hat’s auch der Kanton Zug gemacht. Am 22. September haben die Zuger eine sehr detaillierte Verfassungsinitiative zur Transparenz abgelehnt und den Gegenvorschlag des Parlaments gutgeheissen. Auch in Zug ist also nur der Grundsatz in der Verfassung verankert worden. Und auf Gesetzesstufe wird nun eine Transparenzregelung erarbeitet. So will es auch der Kantonsrat.

Weshalb stellt sich der Kantonsrat gegen die Initiativen? Erstens schiessen sie weit übers Ziel hinaus. Zweitens produzieren sie auch Absurditäten: Transparenz ist kein Selbstzweck. Transparenz ist ein Mittel zum Zweck. Es geht um die unverfälschte Willensbildung. Es soll nicht möglich sein, verdeckt mit viel Geld die öffentliche Meinung zu manipulieren. Einverstanden! An diesem Ziel sind die Initiativen zu messen. Gemäss Initiativen sollen auch 100er-Nötli-Spenden von Handwerksbetrieben offengelegt werden. Frage: Wird mit einem 100er-Nötli die öffentliche Meinung ungebührlich beeinflusst? Nein! Also weit übers Ziel hinausgeschossen. Ein unbescholtener Spender soll bestraft werden, wenn eine Partei seine Gabe nicht korrekt offenlegt; die Zuschüsse dürfen dann nicht mehr steuerlich abgezogen werden. Das ist absurd! Es gilt doch: Keine Strafe ohne Schuld.

Auch der Gegenvorschlag will mehr Transparenz, aber mit Augenmass und ohne Absurditäten. Der Regierungsrat hat die Richtung fürs Gesetz vorgegeben: Offenlegung von Spenden ab 3000 Franken für alle, auch für Firmen. Und Offenlegung der Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkampagnen ab 10 000 Franken, nicht schon ab 3000 Franken. Zur Einordnung: Die Kampagne der Initianten kostet gemäss eigenen Aussagen 20 000 Franken. Der Gegenvorschlag bringt also Transparenz mit Augenmass. Und weniger Bürokratie für Parteien und Verwaltung.

Weitere Informationen unter: 

transparenz-mit-augenmass.ch

Ja zum Gegenvorschlag. Bild: zVg.
Schaffhausen24