Das aktuelle Schaffhauser Polizeigesetz ist seit dem 1. Januar 2001 in Kraft. Heute stellen die Rechtsprechung und die Lehre höhere Ansprüche an die gesetzlichen Grundlagen. Besonders der Datenschutz steht heute stärker im Fokus. Auch Themen wie Wegweisungen und Videoüberwachung werden im Entwurf des neuen Polizeigesetzes detaillierter geregelt. Der Entwurf erinnert daran, dass polizeiliches Handeln stets den Menschen in den Mittelpunkt stellen und verhältnismässig sein muss.
Der Fokus liegt nicht mehr auf der Organisation, sondern auf den von der Schaffhauser Polizei und den Gemeinden zu bewältigenden Aufgaben und den dafür zulässigen polizeilichen Massnahmen. Die zuständigen Behörden erhalten grundsätzlich keine neuen Aufgaben und Befugnisse, diese sind jedoch rechtsstaatlich besser verankert und voneinander abgegrenzt. Eine zentrale Rolle spielt die gesetzliche Definition, wer als Polizistin oder Polizist auftreten darf. Die Polizeikommission, in der die Gemeinden stark vertreten sind, übernimmt eine wichtige Kontrollfunktion.
Die zweite Vernehmlassung zeigte, dass die Totalrevision grundsätzlich begrüsst wird. Die eingebrachten Anpassungsvorschläge wurden, mit Ausnahme weniger strittiger Punkte, in die überarbeitete Gesetzesvorlage aufgenommen.
Die vorgeschlagenen Änderungen des Polizeigesetzes führen weder zu administrativen Mehrbelastungen noch zu finanziell bedeutenden neuen Aufgaben für die Schaffhauser Polizei und die Gemeinden. Die Gemeindebeiträge entsprechen unverändert der heute geltenden Regelung.