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Politik
14.06.2024
14.06.2024 16:05 Uhr

Finanzielle Entlastung bei Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kinderbetreuungseinrichtung

Der Regierungsrat plant die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die finanzielle Entlastung von Familien mit einem Kind mit besonderen Bedürfnissen beim Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung.
Der Regierungsrat plant die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die finanzielle Entlastung von Familien mit einem Kind mit besonderen Bedürfnissen beim Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung. Bild: pd
Der Regierungsrat plant die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die finanzielle Entlastung von Familien mit einem Kind mit besonderen Bedürfnissen beim Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung. Er hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

In den letzten Jahren wurde vielerorts im Kanton Schaffhausen das Angebot an familienergänzenden Betreuungseinrichtungen ausgebaut. Solche ausserfamiliären Kinderbetreuungsstrukturen entsprechen einem aktuellen gesellschaftspolitischen und volkswirtschaftlichen Anliegen. Der Kanton unterstützt diese Entwicklung und gewährt Finanzhilfen in Form von Betreuungsgutschriften für Erziehungsberechtigte, deren Kinder im Vorschulalter eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.

Hoher Tarif 

Für Eltern eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen ist der Zugang zur ausserfamiliären Betreuung in einer Kinderbetreuungseinrichtung jedoch nach wie vor erschwert, da der Tarif bedingt durch den Mehraufwand oft um einiges höher ist als bei den anderen Kindern. Die Mehrkosten tragen momentan grundsätzlich die Eltern. Dieser Ungleichbehandlung soll mit der geplanten Gesetzesrevision entgegengewirkt werden. Konkret sollen die betroffenen Eltern zur Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes in der Kita zusätzliche Betreuungsgutschriften erhalten, so dass sich eine (zusätzliche) Erwerbstätigkeit auch für diese Eltern lohnt. Alle Kitas, die über eine gültige Betriebsbewilligung verfügen, sollen ein solches Angebot schaffen können. Die Abklärung des zusätzlichen Betreuungsbedarfs erfolgt durch eine heilpädagogische Fachperson als unabhängige Stelle. Eine Ärztin bzw. ein Arzt hat zu bestätigen, dass der zusätzliche Betreuungsbedarf aufgrund einer medizinischen Diagnose notwendig ist. Zusätzlich wird auch der entstehende Koordinationsaufwand berücksichtigt. Basis für die zusätzlichen Betreuungsgutschriften bildet ein "Stundenansatz Mehrbetreuung" von 57 Franken.

Finanzielle Unterstützung

Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für den durch die Beeinträchtigung des Kindes bedingten zusätzlichen Betreuungsaufwand in der Kita. Der Kanton übernimmt maximal die Kosten von vier Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf pro Tag bzw. von 2 Stunden zusätzlichem Betreuungsbedarf bei einer Halbtagesbetreuung. Die Mehrkosten für die Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Kitas im Kanton Schaffhausen belaufen sich – gestützt auf Erfahrungswerte aus anderen Kantonen – voraussichtlich auf insgesamt rund 370 000 Franken pro Jahr. Für diese Betreuungsgutschriften besteht eine finanzpolitische Reserve. Für die Mehrkosten sind somit genügend finanzielle Mittel vorhanden. Die Rückmeldungen der durchgeführten Vernehmlassung waren grundsätzlich positiv. Die teilweise eingebrachten zusätzlichen Anregungen konnten nicht alle berücksichtigt werden bzw. werden im Rahmen einer geplanten Gesamtüberarbeitung des Kinderbetreuungsgesetzes generell geprüft.

Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen