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Kanton
30.05.2024

Vorwürfe gegen Strafverfolgungsbehörden

Gemäss dem Kanton Schaffhausen hat die Berichterstattung der Medien ein spürbares Misstrauen gegenüber den Schaffhauser Strafverfolgungsbehörden aufkommen lassen.
Gemäss dem Kanton Schaffhausen hat die Berichterstattung der Medien ein spürbares Misstrauen gegenüber den Schaffhauser Strafverfolgungsbehörden aufkommen lassen. Bild: Pixabay
Im Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren zu einer Prügelattacke auf eine Frau erhebt die «Rundschau» des Schweizer Radio und Fernsehen SRF Vorwürfe gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Die politischen Vorgesetzten haben zur Klärung der Vorwürfe entschieden, das in der Rundschau kritisierte Verhalten der an den Ermittlungshandlungen beteiligten Mitarbeitenden der Schaffhauser Polizei von einem unabhängigen Strafrechtsexperten überprüfen zu lassen und die Justizkommission des Kantonsrats eingehend über den Fall zu orientieren.

Die «Rundschau» von SRF erhebt gegenüber den Schaffhauser Strafverfolgungsbehörden Vor-würfe wegen Befangenheit und mangelhafter Untersuchung im Falle einer Prügelattacke auf eine Frau. Die in der Rundschau gezeigten Bilder, wie die Frau zusammengeschlagen wurde, sind verstörend und lösten bei vielen Menschen Verunsicherung und Wut aus. Auf politischer Ebene werden aufgrund der Rundschaubeiträge Forderungen nach Aufklärung laut.

Die gezeigten Bilder machen zu Recht betroffen. Auch den Regierungsrat wühlten diese Bilder auf und die Gedanken sind bei allen, die so etwas Schlimmes durchstehen mussten. Gewalt jeglicher Art ist nicht akzeptabel und wird von den Schaffhauser Strafverfolgungsbehörden konsequent geahndet. Die Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Schaffhausen gegen mehrere Beschuldigte ist in vollem Gange und wird unabhängig von der medialen Berichterstattung zeit-nah abgeschlossen.

Regierungsrätin Dr. Cornelia Stamm Hurter, als politische Zuständige des Bereiches Polizei und Regierungsrat Dino Tamagni, als Zuständiger für die Justiz, ist es wichtig, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze eingehalten werden. Dies gilt aber nicht nur gegenüber den Verfahrensbeteiligten, sondern auch gegenüber der Staatsanwaltschaft Schaffhausen und der Schaffhauser Polizei. Soweit die beiden Regierungsräte ins Bild gesetzt wurden, erkennen sie keine relevanten Fehler in der Verfahrensführung und keine Rechtsverweigerung. Während des ganzen Verfahrens sind von den Anwältinnen und Anwälten der Verfahrensbeteiligten nie aufsichtsrechtliche oder strafprozessuale Beschwerden erhoben worden. Ob die Beweiserhebung den gerichtlichen Anforderungen entspricht, dürfen die politisch Verantwortlichen nicht beurteilen. Auch ist es nicht möglich, die Art und Weise der Untersuchungsführung von unabhängigen Experten beurteilen zu lassen, ohne dabei in die Urteilsbildung der Gerichte einzugreifen. Da die Gewaltenteilung gilt, ist es einzig die Aufgabe der Gerichte, die Strafuntersuchung zu beurteilen. Eine Beurteilung vorweg, würde die Urteilsbildung der Gerichte in unzulässiger Weise beeinflussen.

Die Berichterstattung hat ein spürbares Misstrauen gegenüber den Schaffhauser Strafverfolgungsbehörden aufkommen lassen. Obwohl der Arbeit der Schaffhauser Polizei bis anhin, auch in unabhängigen Überprüfungen, ein gutes Zeugnis ausgestellt wurde, hat Regierungsrätin Conelia Stamm Hurter zur Klärung der Vorwürfe entschieden, das im Bericht kritisierte Verhalten der an den Ermittlungshandlungen beteiligten Mitarbeitenden der Schaffhauser Polizei von Prof. em. Dr. Andreas Donatsch überprüfen zu lassen. Prof. em. Dr. Andreas Donatsch ist ehemaliger Ordinarius für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Zürich.

Zudem wird die Justizkommission des Kantonsrates des Kantons Schaffhausen von beiden Regierungsräten und den Verantwortlichen der Schaffhauser Polizei und der Staatsanwaltschaft – soweit es die gesetzlichen Vorschriften zulassen – eingehend über den Fall orientiert werden.

Die Anliegen der angekündigten Interpellation werden seriös geprüft werden.

Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen