Bereits der Titel der am 9. Juni zur Abstimmung kommenden Volksinitiative «für eine lokale, sichere und günstige Energieversorgung (Solarinitiative)» ist irreführend und die Versprechungen treffen bei einer Annahme in keiner Weise zu. Die Initiative ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem am gleichen Datum zur Abstimmung gelangenden Stromgesetz.
Die von den Initianten geforderte Verfassungsbestimmung verlangt, dass bei allen geeigneten Neubauten Anlagen zur Produktion von Solarenergie eingebaut werden müssen. Bis in zwei Jahren darf keine Baubewilligung mehr erteilt werden, auch bei Sanierungen, ohne eine solche Anlage zu beinhalten. Es wird weiter kompromisslos verlangt, in der Verfassung sei festzulegen, dass auf allen bestehenden Häusern und Bauten bis in zwölf Jahren Solaranlagen erstellt und in Betrieb sein müssen. Dieser massive Eingriff ins Eigentum ist ideologisch geprägt, realitätsfremd und unbedingt abzulehnen. Für Neubauten wurden in der letzten Baugesetzrevision solche Bestimmungen bereits eingebaut. Diese Forderung ist somit bereits erfüllt und gehört sowieso nicht in die Verfassung. Die radikale Forderung, dass bei jeder Sanierung und ultimativ bis in zwölf Jahren Solaranlagen auf jedem Haus installiert sein müssen, geht eindeutig zu weit und ist ein massiver Eingriff in die Eigentumsgarantie. Kommt hinzu, dass die Forderungen zeitlich gar nicht umsetzbar sind. Es fehlen in dieser kurzen Zeit Material, kompetente Betriebe und Handwerker. Die Elektrizitätswerke sind zudem gar nicht in der Lage, den über den ganzen Kanton anfallenden Strom zu übernehmen und es müssten beim Netz Nachrüstungen in Millionenhöhe gemacht werden.
Mit einem Nein zur Solarinitiative kann der eingeschlagene Weg fortgesetzt werden und Vorschriften schrittweise so angepasst werden, dass sie auch nutzbringend umgesetzt werden können.