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Politik
10.04.2024

Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

Der Regierungsrat untersützt im Grundsatz die vorgeschlagene Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Der Regierungsrat untersützt im Grundsatz die vorgeschlagene Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes. Bild: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA
Der Regierungsrat untersützt im Grundsatz die vorgeschlagene Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes. Ausserdem äussert er sich kritisch gegenüber der Unverjährbarkeit von Mord. Weiter sagt er Ja zur Streichung des Standortgebiets Südranden aus dem Sachplan geologische Tiefenlager sowie zu den Leitungskataster Schweiz.

Der Regierungsrat unterstützt – in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren – im Grundsatz die vorgeschlagene Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Mit der Vernehmlassungsvorlage soll der Abbau von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen weiter verstärkt werden. Vorgesehen sind Massnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Bauten und Anlagen, der Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrs sowie von Dienstleistungen des Bundes und – in beschränktem Rahmen – von Dienstleistungen Privater, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Konkret ist ein ausdrückliches Verbot der direkten und der indirekten Diskriminierung für private Arbeitsverhältnisse sowie für private Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vorgesehen. Arbeitgebende und Dienstleistungserbringende werden in diesem Rahmen zudem verpflichtet, aktiv zum Abbau von Benachteiligungen beizutragen. Neben der Stärkung des Schutzes vor Diskriminierung in den genannten Bereichen regelt der Entwurf auch die Anerkennung der Gebärdensprache und die Förderung der Gleichstellung von gehörlosen und hörbehinderten Personen. Die Regierung begrüsst, dass der Bundesrat Handlungsbedarf im Bereich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen anerkennt und mit der Teilrevision und den Schwerpunktprogrammen die Empfehlungen des UN-Behindertenrechtsausschusses aufgenommen hat. Kritisiert wird, dass der Begriff der Diskriminierung nicht nur bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, sondern neu auch im Bereich der Arbeit verwendet wird. Die unterschiedliche Begriffsverwendung birgt ein hohes Mass an Rechtsunsicherheit für die Wirtschaft und Menschen mit Behinderungen. Schliesslich wird der Bund aufgefordert, in der Botschaft eine Ergänzung mit einer finanziellen Schätzung aufzunehmen.

Kritische Haltung zu Unverjährbarkeit von Mord

Der Regierungsrat äussert sich – in Übereinstimmung mit der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren – kritisch zur vorgeschlagenen Aufnahme von Mord in den Katalog der unverjährbaren Straftaten, wie er in seiner Vernehmlassung an die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates festhält. Für die Unverjährbarkeit von Mord gemäss Art. 112 StGB sprechen nach Ansicht der Regierung neben ethischen Grundprinzipien wie der Wert des menschlichen Lebens und dessen Schutz auch die Interessen der Opfer-Angehörigen sowie der Öffentlichkeit an der Aufklärung der Tat und der Bestrafung des Täters. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass ein Verlangen danach besteht, Mord für unverjährbar zu erklären. Allerdings ergeben sich bei einer Unverjährbarkeit von Mord diverse Umsetzungsschwierigkeiten. Zudem bestehen auch rechtsstaatliche Bedenken an einer Unverjährbarkeit von Mord. Deshalb spricht sich der Regierungsrat gegen die Einführung der Unverjährbarkeit von Mord aus. Nach Ansicht der Regierung sollten vielmehr ganz allgemein die Fristen der Verfolgungsverjährung für alle schweren Straftaten, d.h. für alle Verbrechen, überprüft und gegebenenfalls angehobenwerden.

Ja zur Streichung des Standortgebiets Südranden aus dem Sachplan geologische Tiefenlager

Der Regierungsrat begrüsst den Vorschlag des Bundesamtes für Energie, die Reservestandorte Südranden, Jura Südfuss und Wellenberg aus dem Verfahren zur Bestimmung von Standorten für ein geologisches Tiefenlager zu entlassen. Dies bereits vor der Erteilung der Rahmenbewilligung für ein Kombilager für Hochradioaktive sowie Schwach- und Mittelradioaktive Abfälle am Standort Nördlich Lägern. Die drei erwähnten Reservestandorte wurden im Rahmen der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager (SGT) im Jahr 2018 aufgrund eindeutiger sicherheitstechnischer Nachteile gegenüber den verbleibenden Gebieten zurückgestellt. An der raumplanerischen Sicherung dieser Gebiete wurde aber vorerst festgehalten, um weitere Erkenntnisse abzuwarten. Der Regierungsrat zeigt sich über die geplante Entlassung des Schaffhauser Standorts Südranden erfreut. Bereits im Nachgang der Etappe 2 des SGT hat er zusammen mit den Kantonsregierungen der Kantone Nidwalden und Obwalden verlangt, die Standortgebiete für welche eindeutige Nachteile für die Tiefenlagerung identifiziert wurden, nicht weiter als Reserveoptionen beizubehalten. Ein späteres Zurückgreifen auf diese Optionen wäre mit unterwünschten Abschlägen bei der Sicherheit verbunden.

Ja zu Leitungskataster Schweiz

Der Regierungsrat begrüsst die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für einen Leitungskataster Schweiz, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Armee festhält. Die sich im Boden befindlichen Werte der Infrastrukturen in der Schweiz sind riesig und umfassen bei einer Netzlänge von rund 550'000 Kilometern einen Wiederbeschaffungswert der Versorgungs- und Entsorgungsnetze (inklusive Strassenkörper) von über 450 Milliarden Franken. Entsprechend soll ein Leitungskataster Schweiz geschaffen werden. Dieser soll schweizweit vollständig und flächendeckend Geodaten zu ober- und unterirdischen Leitungen und den dazugehörigen Infrastrukturen in der erforderlichen Qualität und in harmonisierter Form bereitstellen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur sicheren Versorgung der Gesellschaft mit Energie, Wasser und Kommunikation sowie zur Entsorgung geleistet.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Schaffhausen