Am 19. Dezember 2023 hat Grossstadtrat Marco Planas eine Kleine Anfrage «Skaten im Winter - auch in Schaffhausen möglich?» eingereicht. Der Stadtrat antwortet wie folgt: Schaffhausen errichtete 2016 einen neuen Skatepark im Dreispitz, der in warmen Monaten ein beliebter Treffpunkt für Skater ist. Die A4 Brücke am Rhein bietet zudem eine geschützte Skateranlage bei leichtem Regen. Diese Standorte sind beliebt und wichtig für die Skaterszene in Schaffhausen. Scooter- und BMX-Fahrer finden mit dem Pumptrack auf der Breite und dem Galgenbuck gute Möglichkeiten, ihren Sport auszuüben.
Das Sportamt der Stadt Schaffhausen ist bereit, Nutzer des Skaterparks bei der Suche nach Lösungen für die Wintermonate zu unterstützen. Der Stadtrat erkennt an, dass die aktuellen Anlagen nicht überdacht und daher im Winter nur begrenzt nutzbar sind. Die Suche nach einem winterfesten Standort zusammen mit dem Skateverein und der Abteilung Immobilien gestaltet sich jedoch schwierig und war bisher erfolglos. Versuche in der Kammgarn-West, in Tiefgaragen und einer Zivilschutzanlage haben gezeigt, dass neben dem Platzbedarf vor allem die Lärmemissionen eine grosse Herausforderung darstellen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zum Umgang mit dem bestehenden KSS Hallenbad konnten potenzielle Nutzungen verschiedenster Art aufgezeigt werden, darunter die Möglichkeit, eine Sport- und Freizeitanlage ähnlich dem «Skillspark» in Winterthur zu installieren. Diese Idee könnte nicht nur den Skater:innen, sondern auch anderen Jugendlichen eine vielfältige Freizeitgestaltung er-möglichen. Dies ist eine von zahlreichen Optionen zur späteren Nutzung der bestehenden KSS Anlage.
Der Prozess zur Weiterverfolgung der Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie ist ab 2026 vorgesehen. Der Stadtrat wird frühzeitig alle Anspruchs- und Interessensgruppen einbeziehen, um die bestmögliche Lösung zu entwickeln.
Rechtsberatung für den Stadtschulrat
Am 14. September 2023 hat Grossstadtrat Thomas Stamm (SVP) ein Postulat zum Thema Rechtsdienst für den Stadtschulrat eingereicht. Dessen Ziel ist es, dem Stadtschulrat möglichst rasch einen definierten Zugang zu einer Rechtsberatung mit Fachrichtung Schulwesen (intern oder extern) zugänglich zu machen. Dazu nimmt der Stadtrat wie folgt Stellung: Die städtische Verwaltung von Schaffhausen hat einen zentralen Rechtsdienst, der allen Abteilungen, einschliesslich des Stadtschulrats, beratend zur Verfügung steht. Jeder Bereich hat eine eigene Ansprechperson im Rechtsdienst. Obwohl der Stadtschulrat bisher nur wenig Unterstützung durch den Rechtsdienst in Anspruch nahm, wird er dies künftig verstärkt tun. Der grösste Teil der rechtlichen Fragen im Bereich Schule ist zeitlich begrenzt und sollte mit den vorhandenen Ressourcen bewältigt werden können. Allerdings müssen die Prozesse und Abläufe zwischen dem Stadtschulrat und dem Rechtsdienst geklärt werden. Zusätzliche personelle Ressourcen erscheinen derzeit nicht erforderlich, auch nach Einführung der Schulleitungen. Die Entscheidungskompetenz wird ab 1. Januar 2025 von der Stadtverwaltung auf die Schulleitungen übertragen.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Stadtrat daher, das Postulat in eine Interpellation umzuwandeln.
Kunstprojekt stoppen
Mit Datum vom 26. Februar hat Grossstadtrat Thomas Stamm (SVP) ein Postulat zum sozialen Kunstprojekt eingereicht. Dieses enthält den Auftrag an den Stadtrat, sofort zu prüfen und umgehend die Massnahme zu ergreifen, das soziale Kunstprojekt gemäss Budgetbeschluss vom 28. November 2023 zu stoppen und einzustellen. Der Stadtrat nimmt wie folgt Stellung: In der Rats- und Budgetdebatte vom 28. November 2023 wurde von der Sozial- und Sicherheitsreferentin betont, dass das geplante Soziale Kunstprojekt eine Intervention im öffentlichen Raum darstellt, die voraussichtlich anderthalb Jahre dauern wird. Diese Intervention soll alle Teile der Stadtgesellschaft einbeziehen, darunter die Stadtbevölkerung, das Gewerbe, die öffentliche Verwaltung sowie Touristen. Die Idee hinter dem Projekt ist es, Menschen auf unkonventionelle Weise miteinander in Kontakt zu bringen und Interaktionen im städtischen Raum zu fördern. Dabei sollen zwei renommierte Konzeptkünstler regelmässig in Schaffhausen sein, um diese Interaktionen anzustossen und zu begleiten. Es wurde klargestellt, dass die Kosten für das Projekt hauptsächlich aus den Honoraren der beteiligten Künstler bestehen, und nicht aus den Kosten für materielle Kunstwerke. Die Sozial- und Sicherheitsreferentin wies darauf hin, dass die genauen Details des Projekts aufgrund seines Charakters als Überraschung und geistiges Eigentum der Künstler nicht vorab bekanntgegeben wurden.
Es wurde auch klargestellt, dass bis zur Budgetdebatte im November 2023 keine Verträge mit den Künstlern unterzeichnet wurden. Es gab lediglich eine Absichtserklärung, das Projekt gemeinsam umzusetzen. Nach der Budgetgenehmigung im Januar 2024 begannen die Künstler mit ihrer Arbeit und präsentierten im Februar 2024 ein detailliertes Konzept sowie eine Aufschlüsselung der Kosten. Die Finanzierung des Projekts wurde im Rahmen des Budgets vom Grossen Stadtrat genehmigt. Es wurde betont, dass der Stadtrat am Projekt festhält und den Vorwurf eines unredlichen Verhaltens gegenüber der Sozial- und Sicherheitsreferentin zurückweist. Der Stadtrat ist bereit, eine detaillierte Schlussabrechnung des Projekts zur Verfügung zu stellen, falls dies vom Grossen Stadtrat oder der GPK gewünscht wird.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Stadtrat die Nichtüber-weisung des Postulats.
«Wand frei» für legale Strassenkunst
Am 31. Oktober 2023 hat Grossstadträtin Bea Will (SP) ein Postulat zum Thema der legalen Strassenkunst eingereicht. Dazu gibt der Stadtrat folgende Stellung ab: Der Stadtrat ermöglicht gerne legale Strassenkunst an geeigneten Standorten und in den vergangenen Jahren wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt. Im Jahr 2020 wurde die Personenunterführung Mühlentor im Zusammenhang mit dem Projekt «Sanierung Rheinuferstrasse» erneuert und aufgewertet. Im Jahr 2021 wurde ein Gesuch «Hall of Fame» von Vertretern der Interessengemeinschaft Graffiti SH im Baureferat eingereicht. Beim Sportplatz Emmersberg wurde das Projekt «Legales Graffiti» in Zusammenarbeit mit der Schule und der IG Graffiti SH umgesetzt. Im Bereich unter der N4 bzw. Mühlenenstrasse/Skateranlage wurde ein Standort für eine zusätzliche Wand identifiziert. Diese Idee musste aufgrund der Baustelle für den Sicherheitsstollen Tunnel Cholfirst verschoben werden. Bei weiteren potenziellen Stellen stellte sich aber heraus, dass viele der vorgeschlagenen Flächen im Eigentum von Dritten sind, wie beispielsweise dem Bundesamt für Strassen ASTRA, der SBB oder Nachbargemeinden. Im Jahr 2022 wurde das von den Schaffhauser Künstlerinnen Ursula Knapp und Katja Scheffer lancierte Projekt «Musikmeile» realisiert. Die Beispiele zeigen, dass der Stadtrat Wandmalerei/Graffiti-Kunst im öffentlichen Raum schätzt und geeignete Flächen dafür zur Verfügung gestellt werden. Dabei geht es um künstlerische Werke, die sich klar von illegalen Sprayereien abgrenzen, deren Entfernung aufwändig ist und der Allgemeinheit hohe Kosten verursacht. Da die Rahmenbedingungen jeweils von den einzelnen Standorten abhängig sind, erachtet der Stadtrat eine generelle Liste mit Standorten und Regeln als nicht zielführend. In Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt wird geprüft, ob bei städtischen Baustellen die Bauabschrankung bzw. der bei Baustellen installierte Sichtschutz als temporäre «Hall of Fame» verwendet werden kann.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Stadtrat die Umwand-lung in eine Interpellation.
«Umziehen als Arbeitszeit!»
Mit Datum vom 14. Dezember 2023 hat Grossstadtrat Urs Tanner (parteilos) ein Postulat zum Thema «Umziehen als Arbeitszeit» eingereicht. Dies enthält den Auftrag, dem Stadtparlament über die Prüfung geeigneter Massnahmen, welche es städtischen Angestellten in den Alterszentren und der Spitex ermöglichen, pro Ar-beitstag 15 Minuten Arbeitszeit für das Umziehen zu erhalten, Bericht zu erstatten. Der Stadtrat antwortet wie folgt:
Im Rahmen der Erarbeitung von Massnahmen zur Attraktivierung der Gesund-heitsberufe konnten die Mitarbeitenden für sie relevante Themen, welche den Beruf attraktiver machen würden, einbringen. Häufig genannte Schwerpunkte wurden aufgegriffen und geeignete Massnahmen erarbeitet. Die in der Vorlage des Stadtrates «Attraktive Gesundheitsberufe in den städtischen Alterszentren und der Spitex» präsentierten Massnahmen wurde vom Grossen Stadtrat grösstenteils genehmigt. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Massnahmen wurde das Thema indes von verschiedenen Gesundheitsinstitutionen aufgegriffen. Der Kern des Postulatsanliegens wurde im Rahmen der Vorlage bereits berücksichtigt. Hinsichtlich des Vergleichs mit anderen Pflegeeinrichtungen in anderen Städten gilt es zu beachten, dass der Umfang der erforderlichen Umkleidezeit je nach kon-kreter Infrastruktur der Gesundheitsinstitute (Campus mit mehreren Gebäuden und entsprechend weiten Distanzen) wie auch der Spezialisierung der Abteilungen (Operationssaal) sehr variiert und daher auch die Relevanz hinsichtlich der Ent-schädigung der Umkleidezeiten grosse Unterschiede aufweist. Sie können daher nicht in pauschaler Weise als massgebliches Vergleichsobjekt herangezogen werden. Würde man die Umkleidezeit pro Tag und Mitarbeitenden der Pflege- und Betreuungsberufe (Alterszentren und Spi-tex) mit 15 Minuten vergüten, würde dies zu mehr als 24'000 Mehrstunden pro Jahr führen. Wie hinlänglich bekannt, ist aufgrund des Fachkräftemangels bereits die Beset-zung der heute vakanten Stellen eine Herausforderung. Würde man nun die zusätzlichen 15 Minuten Umkleidezeit als bezahlte Arbeitszeit gewähren, ohne die dadurch benötigten FTE besetzen zu können, würde sich dies wiederum negativ auf die Belastung des bestehenden Personals auswirken. Im Sinne der Gleichbehandlung der städtischen Mitarbeitenden müsste die Rege-lung zudem auch auf andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung ausgeweitet werden.Die finanziellen und vor allem personellen Folgen für die Stadt wären weitreichend. Bezugnehmend auf den Bundesgerichtsentscheid 8C_28/2022 vom 4. Okto-ber 2022 besteht zudem kein genereller Anspruch auf bezahlte Umkleidezeit. Dies gilt vorliegend umso mehr, als dass die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und dessen Ausführungsbestimmungen auf kommunale Arbeitgeber keine Anwendung finden, worauf auch der Verfasser des Postulats Bezug nimmt.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Stadtrat die Nichtüberweisung des Postulates.
Gleiche Spielregeln für alle Gastrobetriebe
Grossstadtrat Marco Planas (parteilos) hat am 5. Dezember 2023 ein Postulat eingereicht mit dem Auftrag, das Reglement betreffend die Ausgehzonen der Stadt Schaffhausen (RSS 400.91) zu prüfen und den heutigen Realitäten an-zupassen, sei dies mit der Abschaffung der Ausgehzonen oder der Ausweitung derselben auf die gesamte Altstadt. Wie folgt nimmt der Stadtrat Stellung: Das Reglement betreffend die Ausgehzonen der Stadt Schaffhausen (RSS 400.91) wurde im Juni 2014 unter Einbezug der damaligen Arbeitsgruppe «Centro» ausgearbeitet. Vertreterinnen und Vertreter der Gastronomiebetriebe, des Altstadtvereins, der Schaffhauser Polizei und der Stadt Schaffhausen wurden in den Prozess miteinbezogen. Ziel? Die Sicherstellung der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in der unmittelbaren Umgebung von Bar- und Tanzbetrieben in der Altstadt und angrenzenden Gebieten. Bewilligungen für regelmässige (wiederkehrende) Verlängerungen werden in einer ersten Phase versuchsweise auf sechs Monate befristet. Bar- und Tanzbetriebe in der Ausgehzone mit Verlängerungsbewilligung müssen in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag ab 00.30 Uhr bis Türschluss einen Sicherheitsdienst einsetzen. Die Wirte und Veranstalter sind verpflichtet, in unmittelbarer Umgebung ihres Lokals für Ruhe und Ordnung zu sorgen.
Die im Reglement festgesetzten Ausgehzonen entsprechen nicht mehr den aktuellen Begebenheiten und Bedürfnissen. Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ist der Stadtrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Allgemeiner Wirtschaftsschluss um Mitternacht
Aom 5. September 2023 hat Grossstadtrat Marco Planas (parteilos) ein Postulat eingereicht mit dem Auftrag, die Ausführungsbestimmungen betreffend die Polizeistunde (RSS 400.9) und die darin enthaltenen Regelungen zum Wirt-schaftsschluss zu prüfen mit dem Ziel, diesen von Montag bis Sonntag auf 24 Uhr zu legen. Der Stadtrat gibt dazu folgende Stellungnahme: Gemäss Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit alkoholhaltigen Getränken vom 13. Dezember 2004 (Gastgewerbegesetz, SHR 935.100) sind gastgewerbliche Betriebe grundsätzlich von 24 bis 5 Uhr geschlossen zu halten; den Gemeinden bleibt es freigestellt, den Wirtschaftsschluss ganz oder teilweise schon auf einen früheren Zeitpunkt festzusetzen (Art. 19 Abs. 1). Der Stadtrat kann an einzelnen Tagen vom gesetzlichen Wirtschaftsschluss absehen, Freinacht gewähren oder allgemein Ausnahmen von der Schliessstunde gestatten (Art. 19 Abs. 2). Ebenfalls können für einzelne Betriebe befristete oder dauernde Ausnahmen von der Schliesszeit bewilligt werden, sofern die Nachtruhe sowie die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt werden (Art. 19 Abs. 4 lit. a). In der Stadt Schaffhausen besitzen heute 17 Gastonomiebetriebe eine solche permanente Verlängerungsbewilligung.
Im Rahmen der jährlichen Treffen im Rahmen des Runden Tisches WoNa (Wohnen und Nachtleben in der Altstadt) berichten die Gastronominnen und Gastronomen zunehmend über ein zurückhaltenderes Ausgehverhalten in Schaffhausen. Schaffhauserinnen und Schaffhauser würden sich oft in Richtung Winterthur, Zürich oder ins nahe Ausland orientieren.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ist der Stadtrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.