Nachdem der Kommandant der Schaffhauser Polizei, Oberstlt Philipp Maier, Anfang Februar über einen Fall von sexueller Belästigung orientiert worden war, beantragte er bei der Vorsteherin des Finanzdepartementes, Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter, die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens. In der Folge wurde der Mitarbeiter per sofort freigestellt.
Grenzüberschreitungen, welche die physische, psychische und sexuelle Integrität einer Person verletzen, werden bei der Schaffhauser Polizei wie auch in der kantonalen Verwaltung nicht geduldet, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Personen, die sexuell belästigen, müssen mit Sanktionen rechnen.
Das Finanzdepartement und die Schaffhauser Polizei unterstützen von Übergriffen Betroffene und bieten ihnen spezifische Beratungs- und Hilfsleistungen an.