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Politik
29.02.2024

Vorlage des Regierungsrats zur Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative

Die Pflegeinitiative soll umgesetzt werden.
Die Pflegeinitiative soll umgesetzt werden. Bild: Lara Gansser, Schaffhausen24
Der Regierungsrat hat die Vorlage für ein kantonales Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege zu Handen des Kantonsrates verabschiedet. Damit soll die erste Etappe der Pflegeinitiative umgesetzt werden.

Das Einführungsgesetz sieht eine Förderung der Ausbildung von Pflegefachpersonen über einen Zeitraum von acht Jahren vor. Indem Pflegeeinrichtungen mehr Praktikumsplätze zur Verfügung stellen und der Kanton das eigene Berufsbildungszentrum (BBZ) und die Betriebe finanziell unterstützt, sollen die Kapazitäten für die Ausbildung erhöht werden. Zusätzlich sollen Studierende auf Stufe Pflege FH/HF unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung beantragen können. Der Regierungsrat setzt mit der Vorlage bundesrechtliche Vorgaben um. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent an den Kosten.

 Für eine starke Pflege

Volk und Stände haben im November 2021 der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» zugestimmt. Bund und Kantone haben gemäss dem neuen Art. 117b Abs. 1 der Bundesverfassung die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anzuerkennen und zu fördern sowie für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität zu sorgen. Ebenso haben Bund und Kantone gemäss Art. 117b Abs. 2 BV dafür zu sorgen, dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen für den zunehmenden Bedarf zur Verfügung steht und dass diese in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und Kompetenzen eingesetzt werden. Der Bundesrat hat entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. In einer ersten Etappe soll auf Grundlage des am 1. Juli 2024 in Kraft tretenden «Bundesgesetzes zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege» eine Ausbildungsoffensive durchgeführt werden. Im Fokus der zweiten Etappe stehen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die berufliche Entwicklung und die angemessene Abgeltung von Pflegeleistungen. Die Grundlagen hierfür sollen im Frühjahr 2024 in die Vernehmlassung gehen.

Hoher Bedarf an Pflegefachpersonen in Schaffhausen

Die Pflegesituation ist angespannt. Mit einer wachsenden Bevölkerung, in der die Menschen immer älter werden, steigen auch die Anforderungen an eine gute Versorgung. Zugleich stehen aufgrund der demografischen Entwicklung nicht ausreichend junge Menschen zur Verfügung, um diese Arbeit zu leisten. Immer weniger Pflegende müssen immer mehr leisten. Dies führt nicht nur zu Überbelastungen, sondern auch zu einer hohen Anzahl Kündigungen.

 

Eine vom kantonalen Gesundheitsamt in Auftrag gegebene Studie zeigt einen hohen Handlungsdruck vor allem bei den Tertiärausbildungen. Laut Schweizer Gesundheitsobservatorium (Obsan) beläuft sich der Nachwuchsbedarf im Kanton Schaffhausen im Betrachtungszeitraum 2021 bis 2032 auf 528 Personen, was jährlich durchschnittlich 48 Personen entspricht. Werden durchschnittliche Abbruchquoten und die Abwanderung in fachfremde Berufe nach dem Studium berücksichtigt, müssten sich jährlich rund 67 Personen für ein Studium an einer Fachhochschule oder am kantonalen BBZ entscheiden. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2023 entsendeten die Schaffhauser Pflegeeinrichtungen 24 Neueintritte an das BBZ. Die Anzahl Studierende im Bereich Pflege an einer FH lag im Median der Jahre 2018-2022 bei lediglich 14 Personen.

 

Die Gesetzesvorlage sieht die Einführung von Massnahmen vor, um auf Seiten der Pflegeeinrichtungen mehr Studierende für eine Ausbildung Pflege FH/HF zu gewinnen, diese in Schule und Praxis zu unterstützen und die Schnittstellen zwischen Schule und Praxis zu verbessern.

 

Pflegeeinrichtungen fördern und fordern

Bislang beteiligen sich nur wenige Einrichtungen im Kanton an der Ausbildung von Pflegefachpersonen. Rund 90 Prozent der Studierenden absolvieren ihre Praxismodule an den Spitälern Schaffhausen und nur vereinzelt in den kantonalen Spitex-Organisationen sowie den Alters- und Pflegeheimen. Damit auch andere Versorgungsbereiche für den kantonalen Nachwuchsbereich sorgen und die Lasten breiter verteilt werden, ist eine gesetzliche Ausbildungspflicht vorgesehen. In die Pflicht werden alle Einrichtungen genommen, die selbst Pflegefachpersonen beschäftigen. Dabei wird die jeweilige Ausbildungskapazität berücksichtigt. Damit dies bei Einrichtungen nicht zu finanziellen Mehrbelastungen führt, sind Beiträge an die ungedeckten Ausbildungskosten anhand eines Pauschalbetrags pro Praktikumswoche vorgesehen. Zudem sollen Innovationen finanziell gefördert werden, mit denen die Einrichtungen ihre Ausbildungskapazitäten weiter ausbauen oder qualitativ verbessern können. Hierzu zählen z.B. Massnahmen zur Rekrutierung künftiger Studierender, die Verfügbarkeit von Ausbildnerinnen/Ausbildnern oder Kooperationen zur gegenseitigen Übernahme von Ausbildungspflichten. Bereits im Budget 2024 bewilligt sind finanzielle Mittel zur Unterstützung der Organisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdAG) Schaffhausen, einem Verein, dem die Schaffhauser Pflegeeinrichtungen angeschlossen sind und der die Umsetzung geeigneter Konzepte und Strategien für die kantonalen Einrichtungen begleitet.

 

Mehr Studienabschlüsse am BBZ

Als zweite Säule der Ausbildungsoffensive sieht die Gesetzesvorlage Massnahmen am BBZ vor. Um den Bedarfszielen mittelfristig gerecht zu werden, wäre etwa eine Verdoppelung der aktuellen Klassenstärke notwendig. Der Regierungsrat beabsichtigt die Entwicklung von Massnahmen, die 1) den Einstieg in die Ausbildung Pflege HF erleichtern, 2) zum Verbleib in der Ausbildung beitragen und 3) die Lernbereiche Schule und Praxis koordinieren. Hierfür soll eine Programmvereinbarung mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ausgearbeitet werden. Als förderfähige Massnahmen führt das SBFI beispielhaft Vorbereitungskurse, Beratungsangebote und die Unterstützung von Berufsbildnerinnen/Berufsbildnern auf.

Beiträge an den Lebensunterhalt

Niedrige Ausbildungslöhne führen dazu, dass potenzielle Studierende eine Ausbildung auf Niveau FH/HF aus finanziellen Gründen nicht absolvieren. Das Bundesgesetz sieht als dritte Säule vor, dass die Kantone finanzielle Beiträge an den Lebensunterhalt von Studierenden Pflege FH/HF gewähren, wobei diese nicht nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden dürfen. Der Regierungsrat anerkennt, dass mit fortschreitender Berufserfahrung auch die Kosten des Lebensunterhalts steigen. Der Zugang soll niederschwellig sein. Die Vorlage sieht daher das Alter als eines der Hauptkriterien für die Beitragsberechtigung vor. Mit der aktuellen Verteilung der Studierenden am BBZ wäre rund die Hälfte der Studierenden anspruchsberechtigt für monatliche Beiträge von CHF 1'000.-- (ab 25 Jahren) bzw. CHF 1'200.-- (ab 30 Jahren). Ferner sollen monatliche Pauschalen von CHF 500.-- für Studierende mit Kindern (pro Kind) ausgerichtet werden. Die Kantonsbeiträge sind unabhängig von der Lohnhöhe. Die Höhe der Ausbildungslöhne durch die Einrichtungen wird durch die Vorlage nicht berührt. Hier sind die Bundesvorlagen aus der zweiten Etappe der Pflegeinitiative abzuwarten, welche neben anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen u.a. auch das Thema Gesamtarbeitsverträge vorsehen dürften.

Bundesbeteiligung vorgesehen

Für die Umsetzung der Ausbildungsoffensive im Kanton Schaffhausen sind über eine Laufzeit von acht Jahren Mittel von jährlich rund CHF 1.5 Mio. (einschliesslich Bundesmittel) vorgesehen. Die erwartete Bundesbeteiligung liegt bei rund CHF 4.7 Mio. über die Gesamtlaufzeit, wie es seitens Staatskanzlei heisst. 

 

Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen, Staatskanzlei