Der Regierungsrat unterstütze grundsätzlich den vorgeschlagenen befristeten Ausbau der indirekten Presseförderung, wie er in seiner Vernehmlassung an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates festhält. Vor dem Hintergrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Situation der Medien in der Schweiz schlage die Kommission einen auf sieben Jahre befristeten Ausbau der indirekten Presseförderung vor. Zum einen sollen die heutigen jährlichen Bundesbeiträge an die Regional- und Lokalpresse sowie die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhöht werden. Zum anderen sei vorgesehen, die indirekte Presseförderung auf die Frühzustellung unter der Woche auszuweiten. Nach Ablauf der Frist werde die indirekte Presseförderung im heutigen Umfang weitergeführt.
Sinnvolle Übergangslösung
Die Regierung begrüsse die Idee der nationalrätlichen Kommission, die indirekte Presseförderung über einen befristeten Zeitraum auszubauen. Der Vorschlag sei eine sinnvolle Übergangslösung. Damit erhalten kleinere Verlage finanziellen Spielraum, den sie für Herausforderungen wie die digitale Transformation nutzen können. Es sei wichtig, einen leistungsfähigen regionalen medialen Service public aufrechtzuerhalten. Im Vordergrund stehe die Förderung der Zeitungen und Zeitschriften der Regional- und Lokalpresse. Entsprechend werde die vorgeschlagene Erhöhung der jährlichen Beiträge für die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften der Regional- und Lokalpresse sowie die vorgeschlagene neue Förderung der Frühzustellung unterstützt. Da die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse für den regionalen medialen Service public eine weniger grosse Bedeutung habe, spreche sich der Regierungsrat für den Minderheitsantrag in der Kommission und damit gegen eine Erhöhung der Zustellermässigung für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse aus.