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Schaffhausen
22.02.2024

Neues aus dem Regierungsrat

Ab 2025 sollen Waren des Reiseverkehrs bei der Einfuhr neu nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person von der Einfuhrsteuer befreit sein.
Ab 2025 sollen Waren des Reiseverkehrs bei der Einfuhr neu nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person von der Einfuhrsteuer befreit sein. Bild: Archiv
Der Regierungsrat sagt Ja zur Senkung der Wertfreigrenze bei Einkäufen im Ausland.

Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagene Senkung der Wertfreigrenze bei Einkäufen im Ausland, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Ab 2025 sollen Waren des Reiseverkehrs bei der Einfuhr neu nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person von der Einfuhrsteuer befreit sein. Zurzeit beträgt die Wertfreigrenze 300 Franken pro Person.

Die Regierung sei mit einer massvollen Senkung des Freibetrages einverstanden. Mit einer generellen Senkung der Wertfreigrenze könne die Steuergerechtigkeit im Reiseverkehr verbessert werden.

 

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei des Kt. SH