Auf Beschluss der Geschäftsprüfungskommission wurde eine interne GPK-Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Auftrag erhielt, die Abwicklung des Projekts eingehend zu überprüfen. Die Delegation hat aufwändige und zeitintensive Abklärungen durchgeführt, indem zahlreiche Unterlagen gesichtet und bewertet wurden. Die Untersuchung wurde mit einem schriftlichen Bericht abgeschlossen, der der Geschäftsprüfungskommission als auch dem Regierungsrat vorgelegt wurde.
Finanzkontrolle sieht Website als tauglich an
Parallel dazu führte die Finanzkontrolle eine Revision im Rahmen einer Schwerpunktprüfung durch. Es handelt sich hierbei um eine umfassende Aufarbeitung der Geschehnisse rund um das Projekt RLWSSH. In ihrem Prüfungsurteil gelangte die Finanzkontrolle zum Schluss, dass das Projekt in wesentlichen Belangen nicht den geltenden Massstäben genügt und die Verstösse umfassende Auswirkungen haben. Im Rahmen der Feststellungen kam es zu Anträgen und Empfehlungen seitens der Finanzkontrolle, woraufhin der Regierungsrat und die Geschäftsführerin der ITSH, Barbara Berger, die nicht am Projekt beteiligt war, die Gelegenheit nutzten, ausführlich Stellung zu nehmen.
GPK würdigt Berichte
Die Geschäftsprüfungskommission hat einerseits den Untersuchungsbericht der GPK-Arbeitsgruppe, als auch den Revisionsbericht der Finanzkontrolle eingehend geprüft, bewertet und im Hinblick auf allfällige weitere Abklärungen und Massnahmen gewürdigt. Die Geschäftsprüfungskommission gelangte zum Schluss, dass der Regierungsrat überzeugend aufgezeigt hat, dass von ihm und den verantwortlichen Stellen in der Verwaltung wie auch in der ITSH (ehemals KSD) die entsprechenden Lehren und Konsequenzen gezogen und entsprechende Massnahmen umgesetzt worden sind.
Angemessenes Risikomanagement etablieren
Die GPK hat sich auch über den Stand der Umsetzung bereits beschlossener Massnahmen wie auch über weitere, noch in Planung befindlichen Massnahmen orientieren lassen. Ausdrücklich zu erwähnen ist das mit Regierungsratsbeschluss vom 10. August 2021 beschlossene Vorgehen für die Durchführung eines Projektes mit dem Ziel, ein angemessenes Risikomanagement zu etablieren inklusive der Weiterentwicklung des InternenKontrollsystems (IKS). Der Hauptfokus beim Risikomanagement betrifft die Bereiche Organisation/Aufsicht, Projektmanagement, Beschaffungswesen, Vertragsmanagement, Beteiligungsmanagement, finanzielle Berichterstattung sowie Haushaltsführung, Wirtschaftlichkeit und Wirkungskontrolle.
Keine weiteren Untersuchungen
In Kenntnis der umfassenden Berichte als auch der Massnahmen, die der Regierungsrat, das Departement des Innern und die ITSH umgesetzt hat, hat die Geschäftsprüfungskommission beschlossen, auf weitere Untersuchungen zu verzichten.