Die Stadt Schaffhausen unterhält aktuell 268 Baurechtsverhältnisse mit Baurechtsnehmer:innen, schreibt die Stadtkanzlei der Stadt Schaffhausen in einer Medienmitteilung. In knapp 80 Prozent der Verträge sei der Zinssatz der 1. Althypotheken der Schaffhauser Kantonalbank als massgeblicher Zinssatz zur Anpassung des Baurechtszinses hinterlegt. Mit der Einführung des hypothekarischen Referenzzinssatzes im Jahr 2008 habe dieser aber an Bedeutung verloren. Die Höhe des Zinssatzes der 1. Althypotheken der Schaffhauser Kantonalbank blieb lange Zeit unverändert auf 2,75 Prozent. Als Mitte 2023 die Hypothekenzinsen angezogen haben, hat die Schaffhauser Kantonalbank diesen Zinssatz erstmals seit langem wieder angepasst auf 3,5 Prozent per 1. August 2023. Die in den Baurechtsverträgen vorgesehene Anpassung der Baurechtszinsen nach Massgabe des Zinssatzes der 1. Althypotheken habe bei einigen betroffenen Baurechtsnehmer:innen Befremden ausgelöst. Einerseits bezüglich Höhe andererseits wurde auch die Verwendung des genannten Zinssatzes generell in Frage gestellt.
Einvernehmliche Lösung
Der Stadtrat möchte deshalb möglichst alle Baurechtsverhältnisse auf den Referenzzinssatz umstellen. Anpassungen von Baurechtsverträgen ausserhalb der Standardkonditionen bedürfen der Zustimmung durch den Grossen Stadtrat. Deshalb soll der Stadtrat vom Grossen Stadtrat ermächtigt werden, den Baurechtsnehmer:innen eine Anpassung der Bedingungen anzubieten, welche bei gleichbleibendem Baurechtszins eine Umstellung auf den Referenzzinssatz erlaube. Auf diesem Weg soll eine möglichst einvernehmliche Lösung erreicht werden.
Gleicher Zins wie zuvor
Weil die alleinige Anpassung des massgeblichen Zinssatzes für die Stadt unvorteilhaft wäre, soll allen Baurechtsnehmer:innen die Anpassung auf den Referenzzinssatz bei gleichzeitiger Anpassung des massgeblichen Landwertes angeboten werden. Letztlich soll derselbe Baurechtszins resultieren wie zuvor. Zur Berechnung würde dabei der Baurechtszins vom ersten Halbjahr 2023 – korrigiert um allfällige zwischenzeitlich vorgenommene Landwertanpassungen – hinzugezogen. Baurechtnehmer:innen, welche einer solchen Vertragsanpassung zustimmen, können dadurch die Zinssatzerhöhung vom August 2023 vermeiden. Ziel sei es, mit diesem Angebot möglichst alle Vertragsverhältnisse anzupassen, heisst es abschliessend.