Bei der Vernehmlassung geht es zum einen um die formelle Anpassung des kantonalen Rechts an das Bundesrecht und zum anderen soll die kantonale Umweltschutzgesetzgebung entschlackt werden, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen. In materieller Hinsicht erfolge insbesondere die Überprüfung der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden.
Anpassung an das Bundesrecht
Das kantonale Einführungsgesetz zum eidgenössischen Umwelt- und Gewässerschutz- sowie Chemikalienrecht soll neu Gesetz über den Schutz des ökologischen Gleichgewichts heissen. Dabei werde das bisherige kantonale Recht an das Bundesrecht angepasst. Überflüssige Artikel, welche lediglich das Bundesrecht wiederholen oder Artikel, welche mittlerweile überholt seien, werden aufgehoben. Insgesamt sollen damit die kantonalen gesetzlichen Grundlagen besser verständlich und lesbarer gemacht werden. Ziel ist die Entschlackung der kantonalen Umweltschutzgesetzgebung. Das Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz werde in das neue Gesetz integriert. Damit soll für die involvierten Behörden auf kommunaler und kantonaler Ebene genauso wie für Betroffene und Dritte ein benutzerfreundlicheres Regelungswerk geschaffen werden.
Regelung der Aufgabenverteilung
In materieller Hinsicht erfolge insbesondere die Überprüfung der Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden: In den Bereichen Luftreinhaltung und nichtionisierende Strahlung erfolge marginale Verlagerungen der entsprechenden Zuständigkeiten. Im Abfallbereich werde im Bewilligungsbereich die gelebte Praxis gesetzlich nachvollzogen und die kantonale Betriebsbewilligungspflicht verankert. Neu werde die – von der Politik geforderte – Pflicht zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Organismen, also Organismen, die Menschen, Tiere oder die Umwelt schädigen oder die biologische Vielfalt oder deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen könnten, eingeführt. Schliesslich werde im Gewässerschutzbereich die Pflicht zur generellen Wasserversorgungsplanung verankert.
Die Vorlage geht bis Ende Mai 2024 bei den Gemeinden, Parteien sowie den betroffenen Verbänden und Organisationen in die Vernehmlassung, heisst es abschliessend in der Medienmitteilung