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Politik
25.01.2024

Neue Leistungsvereinbarung für heilpädagogische Früherziehung von Kindern mit Sehbeeinträchtigung

Die Lesitungsbereinbarung für heilpädagogische Früherziehung von Kindern mit einer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit wird genehmigt.
Die Lesitungsbereinbarung für heilpädagogische Früherziehung von Kindern mit einer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit wird genehmigt. Bild: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA
Der Regierungsrat genehmigt die Leistungsvereinbarung für heilpädagogische Früherziehung von Kindern mit einer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit. Dies geht aus einer Medienmitteilung aus den Verhandlungen des Regierungsrats hervor.

Der Regierungsrat hat die zwischen dem Erziehungsdepartement und dem Heilpädagogischen Schul- und Beratungszentrum SONNENBERG, Baar, abgeschlossene Leistungsvereinbarung für die heilpädagogische Früherziehung von Kindern mit einer Sehbeeinträchtigung oder Blindheit genehmigt. Dieser Bereich kann innerkantonal nicht abgedeckt werden. Bisher arbeitete der Kanton Schaffhausen mit dem Verein Heilpädagogische Früherziehung im Kanton Thurgau zusammen. Auf Wunsch des Vereins wird die Leistungsvereinbarung infolge Fachkräftemangel nicht mehr verlängert. Es gibt nur wenige Institutionen, die über ein kantonsübergreifendes Angebot zur Förderung von solchen Kindern verfügen. Mit dem Heilpädagogischen Schul- und Beratungszentrum SONNENBERG in Baar konnte erfreulicherweise eine Institution gefunden werden, welche die Kinder mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen durch ihre Mitarbeitenden der Zweigstelle Kloten übergangslos betreuen wird. Der SONNENBERG ist eine anerkannte und spezialisierte Institution, welche u.a. Kinder im Frühbereich mit einer Sehbeeinträchtigung und/oder Blindheit mit ausgewiesenen Fachpersonen unterstützt. Die neue Leistungsvereinbarung läuft vorerst vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Schaffhausen