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Schaffhausen
23.01.2024

Bauprojekt für gemeinnützige Wohnungen

An der Furkastrasse 18 und 20 sind 32 neue und kostengünstige Wohnungen geplant.
An der Furkastrasse 18 und 20 sind 32 neue und kostengünstige Wohnungen geplant. Bild: Pixabay: kalhh
Die gemeinwohlorientierte Immobiliengesellschaft Logis Suisse möchte an der Furkastrasse 18 und 20 in Schaffhausen ein Entwicklungsprojekt realisieren.

Geplant sind 32 neue und atttraktive Wohnungen, welche kostengünstig vermietet werden sollen, schreibt die Stadtkanzlei Schaffhausen. Der Stadtrat unterbreite hierfür dem Grossen Stadtrat die Verlängerung des Baurechtsvertrags mit der Logis Suisse zu aktualisierten Konditionen.

Ersatzneubauten für sanierungsbedürftige Wohnungen

Die Logis Suisse ist Baurechtsnehmerin der Stadt für die Parzelle GB Nr. 6514 an der Furkastrasse 18 und 20. Auf dem Grundstück befinden sich zwei Mehrfamilienhäuser mit 36 Wohnungen, welche sanierungsbedürftig sind. Die Baurechtsnehmerin möchte das Grundstück entwickeln und habe hierzu einen Studienauftrag unter Mitwirkung der Stadtplanung durchgeführt. Entstehen sollen Ersatzneubauten mit 32 neuen und attraktiven Wohnungen für Singles, Paare und Familien, welche weiterhin zu kostengünstigen Mieten angeboten werden sollen.

Orte für Begegnungen

Das Projekt erfülle die Anforderungen der «Richtlinie Energie und Bauökologie» der Stadt. Die Neubauten sollen als Holzbauten erstellt werden und die Wärmeerzeugung sei zu 100 Prozent mittels erneuerbarer Energie und einer Photovoltaik-Anlage geplant. Die Freiraumgestaltung schaffe Orte für Begegnung und Aufenthalt und berücksichtige wichtige Aspekte der Ökologie und Biodiversität.

Logis Suisse bemühe sich für eine sozialverträgliche Abwicklung ihres Ersatzneubauvorhabens. Daher seien die bisherigen Mieter:innen laufend über die Ersatzneubauabsichten informiert worden. Logis Suisse verfügt in Schaffhausen noch über weitere Liegenschaften und könne daher den Mietenden freiwerdende Wohnungen in anderen Liegenschaften anbieten. Interessierte Mietende können auch wieder in die Neubauten zurückkehren.

Für ein Baugesuch auf städtischem Baurechtsland sei die Zustimmung der Stadt als Baurechtsgeberin notwendig. Der ausgearbeitete Baurechtsvertrag richte sich nach dem Standard für den gemeinnützigen Wohnungsbau der Stadt. Da der Landwert der Parzelle bei 2,99 Millionen Franken liege, sei der Grosse Stadtrat für die Erneuerung des Baurechtsvertrages zuständig.

 

Schaffhausen24, Originalmeldung Stadtkanzlei der Stadt Schaffhausen