Der Regierungsrat lehnt die Kürzung der finanziellen Mittel für die Landwirtschaft ab. Dagegen wird die Regelungen zum automatisierten Fahren angenommen, wobei der Regierungsrat das grosse Potenzial betont. Weiter erneuert der Regierungsrat die Leistungsvereinbarung mit der Stadt Schaffhausen über die Jugendberatung sowie über die Schulsozialarbeit und die Jugendarbeit in Schaffhausen. Zudem fiel der Entscheid für die Erhöhung der Jahreslektionenzahl für besondere Aufgaben an der Kantonsschule und die Verbandsordnung der Verbandsfeuerwehr Bargen / Merishausen "BAM" wurde genehmigt. Zum Schluss bedankt sich der Regierungsrat bei ihren Mitarbeitern, die am 1. Februar ihr 25-jähriges Dienstjubiläum eingehen.
Nein zu Kürzungen bei Landwirtschaft
Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Kürzung der finanziellen Mittel für die Landwirtschaft ab, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung festhält. Der Bundesrat beabsichtigt, für die Jahre 2026-2029 eine Gesamtsumme von 13,67 Milliarden Franken zu Gunsten der Landwirtschaft einzusetzen. Dies ist eine Reduktion von 2,5 Prozent gegenüber der laufenden Periode. Die geplante Reduktion ist hauptsächlich auf die vom Bundesrat beschlossenen Sparanstrengungen im Rahmen des Voranschlags 2024 zurückzuführen. Die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an die Folgen des Klimawandels soll verstärkt unterstützt werden und damit die Resilienz der Lebensmittelversorgung sowie die Ernährungssicherheit verbessert werden. Dies soll durch eine Umlagerung aus den Zahlungsrahmen Direktzahlungen und Produktion/Absatz finanziert werden. Die Regierung spricht sich gegen die Kürzung und gegen diese Umlagerung aus. Die vorgesehene Erhöhung der Mittel für Strukturverbesserungen, für krankheitsresistente Kulturen und Sorten sowie für den nachhaltigen Pflanzenschutz soll nicht durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Umlagerung erfolgen. Der Aufwand im Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung ist über die letzten 15 Jahre nominal stabil geblieben. Gemessen an den Gesamtausgaben ist dieser von 5,9 Prozent auf 4,1 Prozent zurückgegangen. Demgegenüber sind die Anforderungen an die Landwirtschaft, insbesondere die Auflagen im Bereich der Ökologisierung, in den letzten Jahren massiv gestiegen. Diese zusätzlichen Ökologisierungsmassnahmen müssen durch Direktzahlungen abgegolten werden. Die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaftsbetriebe ist weiterhin schlecht. Die Kürzungen imBereich der Direktzahlungen zu Gunsten der Strukturverbesserungen würden Betriebe, welchein den vergangenen Jahren proaktiv investiert haben, benachteiligen. In der Praxis werden Reinvestitionen häufig auch mit Produktionserträgen und Direktzahlungen finanziert. Die Mittelumlagerung würde kleine und finanzschwächere Betriebe am stärksten treffen.
Ja zu Regelungen zum automatisierten Fahren
Der Regierungsrat begrüsst die konkretisierenden Regelungen zum automatisierten Fahren, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Automatisiert verkehrende Fahrzeuge können die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. Zudem eröffnen sie neue Möglichkeiten für die Wirtschaft und für Verkehrsdienstleister. Das Bundesparlament hat im Frühling entsprechende Gesetzesbestimmungen erlassen und damit die Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren geschaffen. Diese Bestimmungen werden nun auf Verordnungsstufe konkretisiert. Nach Ansicht der Regierung kann mit der schrittweisen Einführung des automatisierten Fahrens ein grosses Potential nutzbar gemacht werden, indem die Verkehrssicherheit verbessert und das Verkehrssystem effizienter genutzt werden kann. Dadurch können Strassenkapazität und Verkehrsfluss erhöht und die Nachhaltigkeit gesteigert werden. Die neue Technologie ermöglicht privaten und öffentlichen Mobilitätsdienstleistern, neue, zukunftsgerichtete Geschäftsmodelle zu entwickeln, und bildet die Grundlage für wirtschaftliche Innovationen, die auch für den Wirtschaftskanton Schaffhausen von volkswirtschaftlicher Bedeutung sind.
Erneuerung der Leistungsvereinbarungen für Jugendberatung und Schulsozialarbeit
Der Regierungsrat hat die Leistungsvereinbarungen mit der Stadt Schaffhausen über die Jugendberatung sowie über die Schulsozialarbeit und die Jugendarbeit in Schaffhausen erneuert. Die neue Vereinbarung über die Jugendberatung gilt bis Ende 2026, diejenige über die Schulsozialarbeit und Jugendarbeit bis Ende 2024. Ein wesentlicher Teil betrifft die operative Arbeit der Jugendberatung. Dies ist eine niederschwelliges Beratungs- und Therapieangebot für Jugendliche zwischen 12 und 24 Jahren sowie deren erwachsene Bezugspersonen. Dieses Angebot ist kostenlos und kann von Personen aus dem ganzen Kanton genutzt werden. Diese Jugendberatung wird neu als Spezialdienst gemäss dem Sozialhilfegesetz geführt und über das Lastenausgleichsverfahren verrechnet. Im Bereich der Schulsozialarbeit und der Jugendarbeit geht es um koordinierende und vernetzende Aufgaben auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Stadt Schaffhausen bei der Jugendberatung sowie bei der Schulsozialarbeit und der Jugendarbeit hat sich in jeder Hinsicht bewährt. Die Stadt verfügt über die notwendigen Strukturen, um diese Aufgabe professionell und gleichzeitig auch effizient zu erfüllen. Die Stadt Schaffhausen unterstützt andere Gemeinden fachlich im Bereich der Jugendberatung, Schulsozialarbeit und Jugendarbeit. Die Kosten für die Jugendberatung betragen 300'000 Franken pro Jahr. Die finanziellen Aufwendungen des Kantons für die Schulsozialarbeit und die Jugendarbeit belaufen sich auf jährlich 48'000 Franken.
Erhöhung Jahreslektionenzahl für besondere Aufgaben an Kantonsschule
Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2024 eine Änderung der Verordnung über die Schulleitung der Kantonsschule beschlossen. Der Lektionenpool zur Entlastung von Lehrpersonen, welche besondere Aufgaben erfüllen, wird von 64 auf neu 73 Lektionen erhöht. Diese Entlastungslektionen dienen dem Ausgleich von besonderen Aufgaben, die Lehrpersonen ausserhalb der in den Stundentafeln erfassten Lektionen übernehmen. Hintergrund sind neue Aufgaben, die seit der letzten Anpassung im Jahr 2008 hinzugekommen sind. Die bisherigen Entlastungslektionen reichen für diese Aufgaben mittlerweile bei Weitem nicht mehr aus und decken die tatsächlich geleistete Mehrarbeit schon seit längerer Zeit nicht mehr ab. Mit der Anpassung der Jahreslektionenanzahl für besondere Aufgaben kann eine angemessene Entlastung für neue Schulentwicklungsaufgaben, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der revidierten Maturitäts-Anerkennungsverordnung bzw. dem revidierten Maturitäts-Anerkennungsreglement und weiteren Digitalisierungsprojekten, geschaffen werden. Die jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf rund 67'500 Franken.
Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Der Regierungsrat hat die von der Gemeindeversammlung Merishausen am 13. Dezember 2023 und von der Gemeindeversammlung Bargen am 24. November 2023 beschlossene Verbandsordnung der Verbandsfeuerwehr Bargen / Merishausen "BAM" genehmigt.
Dienstjubiläen
Der Regierungsrat hat seinen Dank für die bisherige 25-jährige Tätigkeit in den Diensten der Öffentlichkeit an Jeanette Bernath Hak (Primarlehrerin), Claudia Caggiano (Primarlehrerin) und Franziska Meier (Primarlehrerin) ausgesprochen.