Der Einwohnerrat hat den Bau des Spielplatzes Zuba genehmigt, und die Frist für ein fakultatives Referendum gegen diese Entscheidung lief am 29. Dezember ungenutzt ab.
Ebenso wurde der Erlass einer Verordnung über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe vom Einwohnerrat am 7. Dezember gebilligt. Die Frist für ein mögliches fakultatives Referendum gegen diese Verordnung verstrich ebenfalls unbenutzt am 29. Dezember.
Des Weiteren wurde die Verlängerung des Baurechtsvertrags GB Nr. 2074 mit der Chlaffental Immobilien AG durch den Einwohnerrat am gleichen Tag genehmigt. Auch hier endete die Frist für ein fakultatives Referendum gegen die Verlängerung am 29. Dezember, ohne dass davon Gebrauch gemacht wurde.
Insgesamt sind diese Entscheidungen nun rechtskräftig, da die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit eines fakultativen Referendums nicht genutzt haben.