Zum Entwurf der Gemeindegesetzänderung wurde eine Vernehmlassung durchgeführt. Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer lehnen den Entwurf ab. Einer der Kritikpunkte ist, dass die Gemeinden gezwungen würden, ihre Gemeindeverfassung anzupassen. In allen Stellungnahmen mit Ausnahme derjenigen der FDP und der SVP wird zum Ausdruck gebracht, Budget und Steuerfuss liessen sich grundsätzlich nicht völlig separat betrachten. Da dies jedoch das Kernanliegen der Motion ist, kann in dieser Vorlage nicht darauf verzichtet werden.
Die Motion verlangt eine möglichst grosse Flexibilität im Bereich des Budget- respektive des Steuerfussreferendums, verlangt also Auswirkungen auf die fünf Schaffhauser Gemeinden mit eigenem Parlament. Gefordert wird die Entkoppelung von Budget und Steuerfuss. Die Umsetzung der Motion führt aber auch zu gewissen Änderungen in den Gemeinden mit Gemeindeversammlungen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden Budget und Steuerfuss vollständig entkoppelt. Für das Budget und den Steuerfuss braucht es je zwei eigene Beschlüsse. Dieser doppelte Beschluss ist auch Voraussetzung dafür, dass gegen das Budget und den Steuerfuss je einzeln das Referendum ergriffen werden kann. Die Rechtskraft tritt je einzeln am Tag nach Ablauf der Frist für das fakultative Referendum ein respektive am Tag nach der Gutheissung von Budget oder Steuerfuss an der Urne. Die Entkoppelung führt im Gegensatz zur jetzigen Situation zu völlig neuen Szenarien. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gemeindegesetzes lässt der Kanton Schaffhausen den Gemeinden diesbezüglich den grösstmöglichen Spielraum. Es ist nun an den Gemeinden, die für sie optimale Form zu wählen.
Der Regierungsrat weist in der Vorlage auf mögliche Nachteile der neuen Regelung hin. Er vertritt nach wie vor die Ansicht, dass die heute geltende Regelung den Gemeinden vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten lässt, eine vollständige Trennung von Budget und Steuerfuss nicht sachgerecht ist und demokratiepolitisch sogar einen Rückschritt darstellt. Eine völlige Entflechtung von Budget und Steuerfuss, so wie es die Motionäre fordern und mit der hier vorliegenden Teilrevision des Gemeindegesetzes möglich würde, könnte dazu verleiten Geld auszugeben, ohne dass Klarheit über die Einnahmen besteht. Dies lässt sich mit einer verantwortungsvollen Finanzführung kaum vereinbaren. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht des Regierungsrates kein Bedarf zur Änderung des Gemeindegesetzes. Deshalb beantragt der Regierungsrat die Ablehnung der Gesetzesvorlage und die Abschreibung der Motion Nr. 2019/5.