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Kanton
25.12.2023

Kanton Schaffhausen informiert über Gesetzesänderungen und -anpassungen

Bild: Salome Zulauf, Schaffhausen24
Der Kanton Schaffhausen informiert die Bevölkerung mit kantonalen Anpassungen und Änderungen im Gesetzeswesen.

Änderung des Steuergesetzes (Sofortmassnahmen Mindestbesteuerung)

Mit den steuerlichen Sofortmassnahmen bleibt Schaffhausen für sehr ertragsstarke und für innovative Unternehmen ein attraktiver und verlässlicher Unternehmensstandort. Der Gewinnsteuersatz wird ab 5 Millionen Franken durch einen Mehrstufentarif erhöht, damit sehr ertragsstarke Unternehmen kantonal möglichst nahe an eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent herankommen. Dies ist für die meisten betroffenen Unternehmen in administrativer Hinsicht attraktiver als die Belastung mit der Ergänzungssteuer des Bundes. Zudem müssen die sehr bedeutsamen Unternehmen mit US-Bezug nicht riskieren, dass sie eine steuerliche Doppelbelastung erfahren. 98,5 Prozent der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften (insbesondere KMU) werden aber keine Mehrbelastung erfahren. Der Kanton und die Gemeinden dürfen zusammen Mehreinnahmen von schätzungsweise 25 Millionen Franken (2024) beziehungsweise 18 Millionen Franken pro Jahr (ab 2025) erwarten. Dies eröffnet Spielraum für Standortförderungsmassnahmen zugunsten der Unternehmen und der Bevölkerung im Kanton Schaffhausen.

Änderung der Energiehaushaltverordnung

Rund ein Drittel der Gesamtenergie wird für Heizen, Warmwasser, Geräte und Licht in den Gebäuden benötigt. Ein grosser Teil davon wird immer noch durch Erdöl und Erdgas abgedeckt. Damit der Umstieg auf einheimische erneuerbare Energien zügiger und einfacher erfolgen kann, wurden die energetischen Anforderungen an Gebäude angepasst und die dazu notwendigen Verordnungsrevisionen beschlossen. Damit sollen primär der Zubau bei der Solarstromproduktion und der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme beschleunigt werden. Bei Wärmepumpen wird die bisherige Baubewilligungspflicht grösstenteils durch ein einfaches Meldeverfahren abgelöst. Neubauten müssen zukünftig mehr Eigenstrom erzeugen als bisher, neu sind es 30 Watt pro Quadratmeter beheizte Fläche. Zudem wird der Anteil an erneuerbarer Energie für Heizung und Warmwasser beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung von heute 20 auf 40 Prozent erhöht. Im Rahmen der Vorbildfunktion des Kantons und der Gemeinden werden höhere Anforderungen an die Eigenstromerzeugung gestellt, und beim Heizungsersatz sind fossile durch erneuerbare Systeme zu ersetzen.

Änderung des Dekretes über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes

Dabei geht es um eine Reduktion der Grundabzüge, welche für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) zur Anwendung gelangen. Die Anpassung ist notwendig, weil die gemäss der kantonalen Steuergesetzrevision erhöhten Versicherungsabzüge zu einer Erhöhung der IPV-Summe führen. Diese Dekretsanpassung wurde vorgezogen werden, da für die Berechnung der IPV im Jahr 2024 die definitive Steuerveranlagung 2022 massgebend ist. Um die Auswirkungen der Steuerentlastungen bei der IPV aufzufangen, sollen die Grundabzüge gekürzt werden. Die Grundabzüge bei der IPV werden bei Haushalten mit Kindern von 16'000 Franken auf 9'000 Franken und bei den übrigen Haushalten von 8'000 Franken auf 4'500 Franken reduziert. Bezüger:innen von Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen sind von der Änderung nicht betroffen.

Verordnung über die Herausgabe des Amtsblattes des Kantons Schaffhausen und weiterer offizieller Drucksachen

Das Amtsblatt des Kantons Schaffhausen erscheint ab Januar 2024 nicht mehr als gedruckte Broschüre, sondern ausschliesslich als digitale Publikation im Internet. Der Zugang zum Amtsblatt ist für alle Nutzerinnen und Nutzer kostenlos und ohne Registrierung möglich. Es besteht auch die Möglichkeit, das Amtsblatt als PDF-Gesamtausgabe per E-Mail zu abonnieren. Auf dem Amtsblattportal sind weiterhin alle gesetzlich vorgeschriebenen Publikationen zu finden. Zudem werden die Kosten für die publizierenden Stellen reduziert. Die Umstellung auf ein elektronisches Amtsblatt entspricht einem breiten Bedürfnis. Während die Auflage des gedruckten Amtsblatts aufgrund der schwindenden Abonnentenzahlen in den vergangenen Jahren kontinuierlich kleiner wurde, stieg die Zahl der Zugriffe auf die als PDF publizierte Fassung im Internet stetig an. Auf dem Amtsblattportal werden weiterhin wöchentlich jeweils am Freitag alle gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen für den Kanton Schaffhausen und dessen Gemeinden publiziert.

Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen