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Kanton
21.12.2023

Kanton Schaffhausen: Solarinitiative kommt vors Volk - und weitere News

Regierungsrat Martin Kessler ist 2024 Vizepräsident des Regierungsrates.
Regierungsrat Martin Kessler ist 2024 Vizepräsident des Regierungsrates. Bild: zVg.
Die Schaffhauser Kantonsregierung informiert ihre Bevölkerung mit Neuigkeiten.

Martin Kessler neuer Vizepräsident des Regierungsrates

Regierungsrat Martin Kessler wurde vom Regierungskollegium zum Vizepräsident des Regierungsrates für das Jahr 2024 gewählt.

Solarinitiative kommt vors Volk

Am Sonntag, 9. Juni wird in einer kantonalen Volksabstimmung die Initiative «Solarinitiative – Für eine lokale, sichere und günstige Energieversorgung» behandelt und darüber abgestimmt.

Ja zu Änderung des Landwirtschaftsgesetzes

Der Regierungsrat stimmt der vorgeschlagenen Änderung des Landwirtschaftsgesetzes zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung festhält. Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Motion "Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall". Der Bundesrat schlägt vor, dass bei verheirateten bzw. in eingetragener Partnerschaft lebenden Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern für die Gewährung von Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen eine neue Voraussetzung gelten soll: Eine Verpflichtung zu einer gemeinsamen Beratung in Sachen Güterrecht und Regelung der Mitarbeit durch eine ausgewiesene Fachperson und/oder ein Nachweis der Auszahlung eines Barlohnes oder eines Teiles des Einkommens. Der Bundesrat soll ermächtigt werden, die Voraussetzungen festzulegen, die der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin erfüllen muss, damit die Ehefrau, der Ehemann, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, die oder der auf dem Betrieb mitarbeitet, gegen nachteilige Folgen einer Scheidung oder einer Auflösung der eingetragenen Partnerschaft abgesichert ist.

Neue Ansätze für IV-Tagesstrukturen und ambulante Wohnbegleitung

Der Regierungsrat hat neue Ansätze für IV-Tagesstrukturen und ambulante Wohnbegleitung festgelegt und auf Anfang 2024 eine entsprechende Revision der Verordnung über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV beschlossen. Mit der Förderung von Wohn- und Tagesstrukturangeboten, mit denen Menschen mit Behinderung länger oder überhaupt privat wohnhaft bleiben können, werden bedeutend höhere Kosten für institutionelles Wohnen vermieden. Mit dieser Verlagerung von niederschwelligen Leistungen in den ambulanten Bereich stehen die betreuungs- und kostenintensiven institutionellen Strukturen den Menschen mit schweren Behinderungen zur Verfügung. Die Wohnbegleitung erfolgt in der Privatwohnung von IV-Rentnerinnen und -Rentnern – im Gegensatz zum betreuten Wohnen in Institutionen. Im Rahmen des begleiteten Wohnens erbringt der Bund eine minimale Grundleistung. Für einen bedeutenden Teil der Menschen mit Behinderung reicht dies nicht aus, um einen Eintritt in eine Institution oder einen Wiedereintritt in die Klinik zu vermeiden. Deshalb sieht die kantonale Verordnung ergänzende Leistungen der Wohnbegleitung für Betroffene vor. Für einen Teil der Betroffenen genügen die bisherigen Ansätze nicht. Mit der Erhöhung der Ansätze wird mehr Menschen ermöglicht, weiterhin zu Hause zu leben.
Zudem wird in der Verordnung präzisiert, dass auch institutionelle private Träger als juristische Personen wie andere Leistungserbringer eine Bewilligung des zuständigen Departements benötigen. Schliesslich werden neu Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung von Behinderten in Tagesheimen, Beschäftigungsstätten und ähnlichen Tagesstrukturen vergütet. Mit dieser Vergütung können sie eine niederschwellige, kostengünstige Tagesstruktur anbieten. Die zu erwartenden Mehrkosten sind im Budget 2024 eingestellt.

Änderung der Personalverordnung und der Arbeitszeitverordnung

Der Regierungsrat hat Massnahmen zum Abbau von hohen Zeit- und Ferienguthaben der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung beschlossen. Er hat entsprechende Änderungen der Personalverordnung und der Arbeitszeitverordnung vorgenommen. Neu können sämtliche Vorholtage bei bezahlten Absenzen nicht mehr nachbezogen werden. Zudem wurden die Regelungen bezüglich Auszahlungen von Mehrstunden bei Austritt sowie von Ferientagen bei Pensenreduktion sowie bezüglich Zeiterfassung bei Abwesenheiten angepasst. Die Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Leistungsvereinbarung mit Verein Teddybär

Der Regierungsrat hat die zwischen dem Departement des Innern und dem Verein Teddybär abgeschlossene Verlängerung der Leistungsvereinbarung betreffend niederschwellige Beratungs- und Therapieangebote für Eltern und Bezugspersonen von Kindern bis zum 12. Altersjahr genehmigt. Seit 37 Jahren betreibt der Verein Teddybär in Schaffhausen eine niederschwellige psychologische Beratungsstelle für Eltern von Kindern bis sieben Jahren. Seit Beginn der Beratung unterstützt der Kanton Schaffhausen den Verein Teddybär.
Der Verein Teddybär bietet mit seinem niederschwelligen, bedarfsorientierten Angebot fachlich hochwertige Unterstützung und Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Kindern von der Geburt bis zum 12. Altersjahr an. Mit seiner Unterstützung sollen in erster Linie Überforderungssituationen bei Eltern früh erkannt und beseitigt werden, bevor sich daraus Auffälligkeiten beim Kind entwickeln können. Durch das kundenorientierte und von kantonalen Amtsstellen losgelöste Angebot nimmt der Verein Teddybär eine wichtige, präventive Aufgabe wahr. Weiter trägt er dazu bei, die Sozialhilfeleistungen, Gesundheits- und die Sonderschulkosten im Kanton Schaffhausen zu senken. Der Betriebsbeitrag (finanziert von Kanton und Gemeinden) beträgt 196'000 Franken. Die Leistungsvereinbarung gilt bis Ende 2024.

Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen