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Schaffhausen
19.12.2023

Den Gefahren ein Ende setzen

Viele Einbrecher brechen die Türe mit einem Hebel auf. Eine Mehrpunkteverriegelung sorgt für einen deutlichen Widerstand bei einem Hebelversuch.
Viele Einbrecher brechen die Türe mit einem Hebel auf. Eine Mehrpunkteverriegelung sorgt für einen deutlichen Widerstand bei einem Hebelversuch. Bild: pexels.com
Durch die frühe Dämmerung haben viele Einbrecher während der Festtage ein leichtes Spiel. Deshalb informierte die Schaffhauser Polizei über Präventionsmassnahmen, um das Eigenheim gegen Einbrüche zu sichern. Ausserdem will sie mit der Aktion «drink or drive» auf die Gefahren von Alkoholkonsum während der Festtage hinweisen.

In den Wintermonaten tritt die Dämmerung einiges früher ein. Dies bietet die perfekte Tarnung für Einbrecher. Obwohl diese Delikte schwer zu verhindern sind, gibt es einige Massnahmen, welche vorbeugend gegen einen Einbruch getroffen werden können.

Hilfreiche Massnahmen treffen

«Vermitteln Sie nach aussen das Gefühl, dass sich stets jemand zu Hause befindet», erklärt Peter Keller. Die Polizei bezeichnet dies als organisatorische Massnahme. «Lassen Sie Licht im Dunkeln eingeschaltet, beauftragen Sie in den Ferien Nachbarn mit dem Leeren des Briefkastens, vermeiden Sie das Verstecken von Schlüsseln unter Türmatten oder Blumentöpfen und schliessen Sie Wohnungstüren auch bei Anwesenheit immer ab.» Für zusätzliche Sicherheit sorgen sogenannte baulich-technische Massnahmen wie zum Beispiel eine Mehrpunkteverriegelung an Türen. Da viele Türen mit Hebeln, wie zum Beispiel mit einem Schraubenzieher, geöffnet werden, sorgt diese Methode für einen deutlichen Widerstand bei einem Hebelversuch. Auch bei Fenstern können zum Beispiel abschliessbare Griffe oder Riegel für mehr Schutz sorgen. Wenn eine unbefugte Person schon in ein Objekt eingedrungen ist, können zudem Alarmanlagen genutzt werden. Dabei rät die Schaffhauser Polizei aber zu einem Sicherheitskonzept, das zusammen mit Spezialist:innen erarbeitet werden kann, um Fehlalarme zu vermeiden. Zudem können alle im Kanton wohnhaften Personen von einer kostenfreien, neutralen Beratung seitens der Schaffhauser Polizei profitieren. «Um uns einen Überblick vor Ort verschaffen zu können, vereinbaren wir jeweils einen Besichtigungstermin mit interessierten Personen», so der Kriminaltechniker Peter Keller. «Haben wir Schwachstellen gefunden, leiten wir Ihnen anschliessend unsere Erkenntnisse in Form eines Berichts weiter.»

Richtig Handeln

Wie sollte man aber vorgehen, wenn der Einbruch schon erfolgt ist? Wenn der Verdacht besteht, dass die Täterschaft noch im Haus ist, sollten die Betroffenen das Haus unverzüglich verlassen und die Polizei kontaktieren. Auch sonst sollte das Gebäude aufgrund der darauffolgenden Spurensicherung vor der Ankunft der Polizei nicht betreten werden. Doch nicht nur materielle Schäden verursacht ein Einbruch. Auch emotional hinterlassen solche Delikte bei den Betroffenen Spuren. Dabei kann der Austausch mit Freunden und Vertrauten Abhilfe schaffen. Ausserdem sollte man sich trauen auf professionelle Hilfe zurückzugreifen.

Drink or drive

Doch nicht nur über die Präventionsmassnahmen gegen Einbrüche informiert die Schaffhauser Polizei. Mit der Aktion «drink or drive» möchte sie die Verkehrsteilnehmer:innen auf die Gefahren und Folgen des Alkoholkonsums im Strassenverkehr während der Festtage hinweisen. «In vielen Haushalten gehört der Konsum von Alkohol an den Festtagen dazu», informierte der Polizist Fabio Bachmann. «Meistens fahren wir nach den Festlichkeiten mit Familie und Verwandten mit dem Auto nach Hause und genau dort kann erhöhter Konsum gefährlich werden und zu Unfällen führen.» Das Gesetz gibt während dem Autofahren klar eine Grenze von 0.5 Promille vor, wobei aber auch schon ab 0.2 Promille mit sinkender Aufmerksamkeit, Sehschärfe, Hörleistung und steigender Reaktionszeit gerechnet werden muss. Bei Neulenkern liegt der Grenzwert bei 0.1 Promille. Was passiert nun, wenn dieser Wert überschritten wird? Bei einer Kontrolle muss der Lenker in das Probe-Testgerät pusten. Bei einem Wert von über 0.5 Promille bis 0.8 Promille droht eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft mit einer Busse, da ab 0.5 Promille das Gleichgewicht gestört wird, die Reaktionszeit merklich steigt und die Konzentration vermindert wird. Wenn auch dieser Grenzwert überschritten wird, folgt eine erneute Überprüfung mit dem beweissichernden Atemalkoholgerät. Wenn die Anzeige den Verdacht nun wieder bestätigt, wird das Weiterfahren verhindert und der Führerausweis eingezogen. «Bei jüngeren Personen und Neulenkern gingen die Strafen für erhöhten Alkoholkonsum zurück», bestätigt Fabio Bachmann. «Bei erfahrenen Autofahrer:innen sieht dies anders aus. Da viele davon überzeugt sind, dass sie durch ihre Erfahrung keine Gefahr darstellen, kommt es öfters vor, dass sie den Grenzwert überschreiten.» Obwohl die Bussen geringer ausfallen, gelten diese Grenzwerte auch beim Velofahren, denn auch dort befindet sich die Person im Strassenverkehr.

Mevina Portner, Schaffhausen24