Das vom Kanton Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen in Auftrag gegebene Gutachten zum kleinen Leuchtkäfer zeige, dass mit verschiedenen Massnahmen sowohl eine weitere Entwicklung des Gewerbegebietes als auch die Erhaltung der Leuchtkäferpopulation möglich sind, heisst es in einer Medienmitteilung der Gemeindekanzlei Neuhausen. Das Gutachten komme zum Schluss, dass der grösste Teil des Habitats durch eine gewerbliche Nutzung der Gewerbezone nicht beeinträchtigt werde, sofern geeignete Massnahmen umgesetzt werden.
Die Weiterentwicklung des bestehenden Gewerbegebietes sei wichtig für die Gemeinde Neuhausen. Die Gemeinde erreiche immer wieder Anfragen von Gewerbetreibenden, welche dieses Gebiet nutzen möchten und so Arbeitsplätze in der Gemeinde schaffen würden. Leider können diese Arbeitsplätze zurzeit aber nicht in Neuhausen geschaffen werden, schreibt die Gemeindekanzlei. Eine entsprechende Nutzung wird erst nach dem Wegzug des Kaninchenzucht- und Vogelschutzvereins möglich sein. Über den Zeitpunkt des Wegzugs befinde das Kantonsgericht. Ein Entscheid stehe immer noch aus.