Der Regierungsrat hat eine Teilrevision des kantonalen Bevölkerungsschutzgesetzes und des kantonalen Zivilschutzgesetzes zur Vernehmlassung freigegeben, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen. Seit der Totalrevision dieser Gesetze habe sich der Bevölkerungsschutz, nicht zuletzt auch aufgrund der Covid-19 Pandemie, der Migrationskrisen, der Trockenperioden, der drohenden Energiemangellagen und des Ukraine-Krieges, sowohl im Kanton Schaffhausen wie auch der Schweiz stetig weiterentwickelt, was mit den Teilrevisionen abgebildet werden soll.
Integrales Risikomanagement
Das revidierte Bevölkerungsschutzgesetz soll die Begriffe, wie sie das Bundesrecht verwendet, übernehmen. Dabei soll es weiterhin auf Situationen ziehen, in denen die Aufgaben mit den ordentlichen Mitteln oder Abläufen nicht mehr bewältigbar sind. Neu hinzu komme der Begriff des "integralen Risikomanagements". Dieses umfasse das Aufgabengebiet von der Vorsorge über die Schadensbewältigung bis hin zur Schadensbehebung und den daraus abgeleiteten Erkenntnissen für Vorsorgemassnahmen. Klarer geregelt werde, welche Aufgaben die Gemeinden haben und was die Rolle des Kantons bei einem bevölkerungsrelevanten Ereignis ist. Die Revision habe weder personelle Auswirkungen noch kommen auf die Gemeinden dauerhaft höhere Auslagen zu. Bei einzelnen Betreiber:innen von kritischer Infrastruktur könne es jedoch zu höheren Kosten kommen.
Präzisierung von Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung
Die grösste Anpassung erfahre das revidierte Zivilschutzgesetz im Bereich des Kulturgüterschutzes. Dieser habe sich zur Aufgabe gemacht, die identitätsstiftenden Objekte für die nachfolgenden Generationen beim Eintreten eines bevölkerungsschutzrelevanten Ereignisses zu erhalten. Mit der vorliegenden Gesetzesrevision sollen die Verantwortlichkeiten und Aufgabenverteilung präzisiert werden, damit eine zeitgemässe Rechtsgrundlage im Kanton geschaffen werde, die in einer umfassenden Kulturgüterschutz-Strategie münden soll. Beim Kanton sei mit einer Zunahme von 0,2 Stellen zu rechnen, was jährliche Mehrkosten von 25'000 Franken auslösen werde. Weitere 50'000 Franken seien jährlich wiederkehrend für Kantonsbeiträge zum Schutz von Kulturgütern vorzusehen. Für alle Schaffhauser Gemeinden zusammen sei mit zusätzlichen Kosten von 30'000 Franken zu rechnen, wobei die Belastung je nach Umfang des Kulturgüterbestands anfalle.
Die beiden Vorlagen sollen bis Anfang März 2024 in Vernehmlassung gehen.