Der Kanton und die Stadt Schaffhausen schreiben zur gezielten Unterstützung kultureller Leistungen Förderbeiträge aus. Zur Bewerbung eingeladen seien professionell arbeitende Kulturschaffende aller Kultursparten, schreibt die Staatskanzlei de Kantons Schaffhausen in einer Medienmitteilung. Teilnahmeberechtigt seien Kulturschaffende aus dem Kanton Schaffhausen (ohne Altersbegrenzung), die entweder im Kanton heimatberechtigt, seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens 15 Jahre Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatten. Der Produktionsort (Atelierstandort) gilt als Wohnsitz. Ein Fachkuratorium mit unabhängigen Expert:innen entscheide über die Vergabe der Förderbeiträge. Jährlich stehe eine Summe von 110'000 Franken zur Verfügung.
Die Richtlinien sowie Anmeldeformulare können bezogen werden bei:
Geschäftsstelle Förderbeiträge
Erziehungsdepartement, Sekretariat
Herrenacker 3
8200 Schaffhausen
kulturfoerderung@sh.ch
Anmeldeschluss ist der 29. Februar 2024