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Kanton
30.11.2023

Förderbeiträge 2024 von Kanton und Stadt Schaffhausen

Jährlich steht Kulturschaffenden eine Summe von 110'000 Franken zur Verfügung.
Jährlich steht Kulturschaffenden eine Summe von 110'000 Franken zur Verfügung. Bild: Gabriella Coronelli, Schaffhausen24
Der Kanton und die Stadt Schaffhausen schreiben zur gezielten Unterstützung kultureller Leistungen Förderbeiträge aus. Jährlich steht eine Summe von 110'000 Franken zur Verfügung.

Der Kanton und die Stadt Schaffhausen schreiben zur gezielten Unterstützung kul­tureller Leistungen Förderbeiträge aus. Zur Bewerbung eingeladen seien professionell arbei­tende Kulturschaffende aller Kultursparten, schreibt die Staatskanzlei de Kantons Schaffhausen in einer Medienmitteilung. Teilnahmeberechtigt seien Kulturschaffende aus dem Kanton Schaffhausen (ohne Altersbegrenzung), die entweder im Kanton heimat­berech­tigt, seit mindestens drei Jahren im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind oder zu einem frü­heren Zeitpunkt mindestens 15 Jahre Wohnsitz im Kanton Schaffhausen hatten. Der Produktionsort (Atelierstandort) gilt als Wohnsitz. Ein Fachkuratorium mit unabhängigen Expert:innen entscheide über die Vergabe der Förderbeiträge. Jährlich stehe eine Summe von 110'000 Franken zur Verfügung.

 

Die Richtlinien sowie Anmeldeformulare können bezogen werden bei:

 

Geschäftsstelle Förderbeiträge

Erziehungsdepartement, Sekretariat

Herrenacker 3

8200 Schaffhausen

kulturfoerderung@sh.ch

 Anmeldeschluss ist der 29. Februar 2024

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kt. SH