Der Regierungsrat hat vom Vernehmlassungsbericht zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Case Management Berufsbildung Kenntnis genommen, schreibt die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen in einer Medienmitteilung.
Niederschwellige Erstmassnahmen
Das Case Management Berufsbildung habe in den letzten Jahren eine wichtige Rolle im beruflichen Übergangssystem übernommen. Es richte sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 13 und 25 Jahren, deren Einstieg in das Berufsleben aufgrund von herausfordernden, mehrfach belasteten Lebenssituationen stark gefährdet ist. Im Hinblick auf die geplante Überführung des Case Management Berufsbildung in den Regelbetrieb soll dieses Angebot auf Gesetzesstufe verankert werden. Neu soll zudem eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden zur Finanzierung von Abklärungs- und Unterstützungsmassnahmen von externen Dienstleistungsanbietenden. Damit soll das Case Management Berufsbildung in Zukunft in den beschriebenen Situationen zeitnah Abklärungen tätigen sowie schnell und niederschwellig Erstmassnahmen initiieren können. Das Case Management Berufsbildung soll von Personen mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen unentgeltlich genutzt werden können.
Positive Rückmeldungen
Insgesamt sollen 23 Vernehmlassungsantworten beim Erziehungsdepartement eingegangen sein. Die Rückmeldungen seien äusserst positiv. So stimmen alle Vernehmlassungsteilnehmenden der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Case Management Berufsbildung zu, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Einzig der Vorschlag, wonach das Angebot des Case Management Berufsbildung nur für Jugendliche und junge Erwachsene, die im Kanton wohnhaft sind, unentgeltlich sein soll, werde von rund der Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden nur mit Vorbehalt gutgeheissen beziehungsweise abgelehnt. Sie würden eine grosszügigere Regelung befürworten.
Der Vernehmlassungsbericht ist unter sh.ch (Vernehmlassungen) einsehbar. Der definitive Bericht und Antrag an den Kantonsrat soll im Frühling 2024 verabschiedet werden.